Die Skepsis überwiegt gegenüber dem Entwurf des Bundesgesetzes zur Regelung der Suizidbeihilfe. Kantonale Regierungen (Bern, Schaffhausen), die Suizidbeihilfe-Organisationen Exit und Dignitas, Ärzteverbände wie die SAMW und Kirchen sehen in der geplanten Neuregelung keinen echten Fortschritt. In diesem Sinn beteiligen sie sich am gegenwärtigen Vernehmlassungs-Verfahren. Auch in unserem Blog findet die Forderung kaum Zustimmung, es müsse eine von zwei Ärzten bestätigte Prognose einer unmittelbar zum Tod führenden Krankheit vorliegen. Dadurch sehen viele Kommentatoren im terzBlog das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismässig eingeschränkt. (TM)
Eine kurze erste Auswertung der Beiträge findet sich in der Februar-Ausgabe des terzMagazins (S. 34) oder als PDF hier…





