Wenn die letzte Hoffnung sich auf den Tod richtet

22. Oktober 2009 von Dr. Thomas Meyer Einen Kommentar hinterlassen »

Es kommt immer noch vor, dass jemand beschliesst – trotz bestmöglicher medizinischer Versorgung und Palliative-Care, im vollen Bewusstsein der Konsequenzen nach reiflicher Überlegung: So kann es nicht weiter gehen, lieber sterbe ich jetzt, als dass ich Krankheit, Schmerz und Schwäche noch länger ertrage.  Und das bei liebevoller Begleitung und Pflege, trotz hingebungsvoller Liebesbeweise von Angehörigen oder Freunden. Um lang andauernde Qualen einmal beenden zu können, falls sie in der Zukunft auftreten sollten, werden zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer vorsorglich Mitglieder einer der Suizidbeihilfe-Organisationen. Die meisten Bürger dieses Landes halten sie für erforderlich. Sie befürchten, sonst einer Apparate-Medizin ausgeliefert zu sein, die sie am Leben erhält, auch wenn dieses Leben aus ihrer Sicht nur noch ein Vegetieren ist.
Viele Ärzte haben längst umgedacht. Der bedenkenlose Kampf gegen den Tod ohne Rücksicht auf den erloschenen Lebenswillen der Patientin oder des Patienten ist keineswegs mehr die Regel. Auch wenn das nicht bedeutet, dass „Exit“ und „Dignitas“ ganz überflüssig geworden wären.

Straffrei, wenn die Beweggründe nicht selbstsüchtig sind
Die terzStiftung will an der juristischen Mehrheitsmeinung nicht rütteln. Sie besagt, dass aus den Artikeln 114 (Tötung auf Verlangen) und 115 (Beihilfe zum Selbstmord) des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Umkehrschluss hervorgehe, begleiteter Suizid sei dann nicht strafbar, wenn er nicht aus eigennützigen Motiven heraus geschehe. Bisher ist Hilfe beim Suizid in der Schweiz wegen dieser Auslegung straffrei, wenn keine selbstsüchtigen Beweggründe die helfende Person leiten. Zulässig ist dann jede Unterstützung diesseits der Tötung auf Verlangen. So etwas liegt erst vor, wenn beispielsweise jemand dem Suizidwilligen eine tödliche Spritze verabreicht. Die Tat selbst muss also freiwillige und eigene Tätigkeit der suizidwilligen Person sein, damit Helfende straffrei bleiben.
Seit vielen Jahren bewegt sich auch die Arbeit der Suizidbeihilfe-Vereinigungen auf diesem schmalen Grat des vage Formulierten. In anderen Ländern – etwa Grossbritannien – sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaften geradezu froh, dass es keine exakten Formulierungen gibt, was auf dem Gebiet der Beihilfe zum Suizid erlaubt und was verboten ist. Man will keine Personen strafrechtlich verfolgen, die z.B. Angehörige in die Schweiz begleitet und dort legale Hilfe beim Suizid gesucht haben. Man will aber auch keinen Damm in Richtung „Euthanasie“ brechen lassen. Erst in jüngster Zeit war der oberste Strafverfolger Londons zu einer klareren Stellungnahme gezwungen.
Die terzStiftung sieht also die Notleidenden und für sie die Notwendigkeit von Organisationen, die Suizidbegleiter und tödliche Pharmaka stellen. Aber es bleibt eine sehr bedenkliche Tatsache, was eine Studie kürzlich ergeben hat: In Zürich waren unter den mehr als 400 untersuchten Fällen aus der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts mindestens 80, in denen Menschen den Tod gesucht haben, weil sie so nicht mehr weiterleben wollten, wie sie bis anhin lebten: Nicht um ihr Sterben abzukürzen, nicht weil eine tödliche Krankheit sie schon lange davon abhielt, Zukunftspläne zu schmieden, sondern aus Überdruss an ihrem Leben.

Nur klare Richtlinien können Sicherheit geben
Wir bei der terzStiftung erheben uns nicht über die Suizidwilligen. Wer sich nicht mehr zutraut, die Last zu tragen, zu der das Leben für ihn geworden ist, der wirft sie ja nicht so einfach ab, wie man einen Sack Kartoffeln von der Schulter gleiten lässt. Innere Kämpfe und schwere Entscheidungen liegen hinter jemandem, der rasch sterben will. Aber das Argument vom Dammbruch wiegt schwer: Wenn immer wieder neue Hürden abgebaut werden, die ursprünglich davon abhalten sollten, begleiteten Suizid zu begehen, dann ist die Schwelle irgendwann allzu flach. Die bisher vorgelegten Entwürfe klarer strafgesetzlicher Regelungen haben nicht überzeugt. Aber strengere Ausführungsbestimmungen für die Arbeit von „Exit“ und „Dignitas“ drängen sich unserer Einschätzung nach auf. Nur klare Richtlinien, möglichst Bundesgesetze, können hier Sicherheit geben. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und „Exit“ vom 29. Juni 2009 liefert Anhaltspunkte, was es zu regeln gilt – die zulässigen Mittel oder Pharmaka für den Suizid etwa oder die Frage, wer die Urteilsfähigkeit der suizidwiligen Person feststellt. „Dignitas“ muss unbedingt in eine solche einheitliche Regelung einbezogen werden.

Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft

Leseempfehlung: Sterbeethik – Freiheit zum Tode? Helmut Bachmaier / René Künzli, Berlingen 2001

Aufruf zum Meinungsaustausch
Wie erleben Sie die Diskussion in den Schweizer Medien um die Tätigkeit von Suizidbeihilfe-Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ und um die Sterbehilfe? Sind Ihrer Einschätzung nach Bundesgesetze das beste Mittel, um diese Tätigkeit zu regeln, oder halten Sie zuviel Regulierung für schädlich, sollte die Gesetzeslage bleiben wie bisher? Schreiben Sie uns Ihre Ansicht.

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  1. Wenk Walter sagt:

    Ich bin seit mehr als 20 Jahren lebenslanges Mitglied bei Exit. In dieser Zeitspanne hat sich die Verreglementierung so verstärkt, dass eine Mitgliedschaft bei Exit eigentlich keinen Sinn mehr macht. Ich empfinde es aber als ein Menschenrecht, meinen Abgang selbst zu bestimmen. Ich werde mich dafür selbst organisieren. http://www.wozz.nl

  2. Wenk Barbara sagt:

    Mein eigenes Lebensende möchte ich nicht durch den Staat und seine Gesetze bestimmen lassen. Ich will bei meinem Lebensende selber entscheiden, wann der Moment gekommen ist, wo ich keine Lebensqualität mehr erlebe. Dann muss ich die Möglichkeit haben mich auf einfache Weise von dem Irdischen verabschieden zu können um meine Menschenwürde zu behalten.

  3. Carsten Niebergall sagt:

    Es sollte mehr über “Palliative Care” gesprochen werden bzw. danach gehandelt werden und ich finde es eine verspielte Chance, dass die Terzstiftung sich über die juristischen Spitzfindigkeiten des begleiteten Selbstmordes mehr auslässt, anstatt über die Ursachen des vermehrten Sterbewunsches von älteren Menschen nachzudenken. Die Schweiz hat einer der höchsten Suizidraten in Europa und ich halte es für sehr bedenklich, wenn der Bilanzsuizid zu einer autonomen Willensentscheidung stilisiert wird. (Höpflinger) Hat es nicht auch mit dem übertriebenen “Altersaktivismus” (Alterswahn) zu tun, der nun überall gepredigt wird. Ich bin nur dann etwas, wenn ich noch eine Aufgabe oder Tätigkeit nachgehe. Im letzten Jahr war ich in Enland auf einer Konferenz von praktischen Demenzexperten und ich bin von Teilnehmern gefragt worden, ob wir Schweizer ein Problem mit unseren hochaltrigen Mitmenschen haben und wir Ihnen deshalb die Alternative des assistierten Suizides nahelegen würden. Das ist auch eine wichtige Fremdwahrnehmung, wenn auch verzerrt. Es sollte immer noch ein Unterschied darin bestehen, ob ich “an” (Sterbebegleitung) oder “durch” die Hand (aktive Sterbehilfe oder assistierter Suizid) eines andereren Menschen sterbe. Das hat etwas mit unserer ethischen Verfasstheit unserer Gesellschaft zu tun und hier wollen einige die Koordinaten in Richtung praktischer Euthanasie verschieben.

  4. Wolfgang Haschka sagt:

    Selbstmord (verniedlicht Suizid genannt) ist aus der Tabuzone entlassen worden. Darum bedarf es Regeln von staalicher Seite um legalisierten Missbrauch zu verhindern (damit sich z.B. ungeduldige Erben etwas in Geduld üben können).
    Dieses Thema ist eng verwandt mit der Abtreibung.
    Beides lässt sich nicht verhindern aber eindämmen. Allerdings kostet das etwas und das heisst Zuwendung und Unterstützung sowie Geld das keine Rendite abwerfen muss. Leider sind diese Dinge in unserer Kultur immer weniger selbstverständlich.

  5. Iris Wirz sagt:

    Ich bin der Meinung, dass alles so bleiben soll wie es ist, d.h. ich möchte voll und ganz selbst bestimmen, ob diese Welt verlassen möchte oder nicht. Egal ob ich nun todkrank oder “nur” depressiv oder “nur” von unerträglichen Schmerzen geplagt bin. Solange ein Mensch all seiner Sinne mächtig ist, darf das Recht zur Selbstbestimmung nicht geschmälert werden.

  6. Katharina Gerber sagt:

    Vielen Dank, dass Sie sich dieser enorm wichtigen Sache auch annehmen. Ich erlebe im Freundeskreis immer wieder, wie wichtig dieses Thema ist.

    Stimmt es, dass nach einer Beihilfe zum Suizid (wie auch bei Suizid) die Bestimmungen zum Erbrecht für den/die Betroffene/n und seine/ihre Angehörigen anders sind, als bei einem natürlichen Tod?

    Mit Dank und freundlichen Grüssen – Katharina Gerber
    Holenackerstrasse 85/F18, 3027 Bern
    031 – 991 25 24

  7. Grunder Glaser Christine sagt:

    Nachdem ich das Leben als “Geschenk” empfangen habe, wird von mir erwartet, in seinem Verlauf damit selbstverantwortlich umgehen zu können.
    Somit muss es an mir sein dürfen, zu bestimmen, wann, aus welchen m i r wichtigen Gründen auch immer, ich mein “Geschenk” zurück geben möchte.
    Und ich denke, so lange ich im Besitz meiner geistigen Fähigkeiten bin, will ich später nicht bis zum eventuell “bitteren” Ende im Hier ausharren müssen.
    Einen selbstbestimmten Abgang in Würde, ohne Heimlichkeiten, sollte mir deshalb möglich sein. Aus diesem Grund bin ich seit Jahren Mitglied bei “exit”, in der Hoffnung auf ein würdiges Loslassendürfen zum selbstbestimmten Zeitpunkt.

  8. Rüesch Arthur sagt:

    Das Modell welches in Zürich mit der Staatsanwaltschaft erarbeitet und eingeführt wurde sollte für die ganze Schweiz Gültigkeit erlangen.

  9. Katharina Gerber sagt:

    Nach dem Tzischtig-Club gestern Abend muss ich mich nochmals zu Wort melden. Die Kommunikation auf dieser Ebene ist ja schon wahnsinnig kompiziert… Wenn ich den Vertreter des Bundesamtes sprechen höre, wird mir fast übel. Das ist nicht die Sprache des Volkes, und sicher nicht die Sprache von betroffenen Menschen – das ist Paragrafen-Sprache pur – kompizierter geht’s fast nicht mehr! Da muss man sich einmischen…

    Und was die “Kirche”, der Pater sagt, ist ja gut und recht… aber da kann ich und sicher viele andere Menschen, nicht beipflichten…. und der Arzt der Palliativstation verschweigt, dass er in einer privilegierten Institution tätig ist. Er spricht von der Situation in (s)einer Institution in St. Gallen… dort mag es zur Zeit hoffnungsvoll zugehen (so lange genügend Geld für Personal und Schulung vorhanden ist… und die richtigen Personen im Kader…)

    Ich denke, dass viele Menschen berechtigte Ängste vor der (totalen) Abhängigkeit haben, vor allem, wenn sie selber oder Angehörige über längere Zeit auf Hilfe angewiesen waren… oder sind… oder wissen, dass das eine solche Situation auf sie zukommen wird.

    Da wünsche ich mir mehr Ehrlichkeit und Mut von Betroffenen, und dass nicht-selber Betroffene mehr Akzeptanz für solche Gefühle entwickeln und zeigen. Zu den Letzteren zählen auch die professionellen HelferInnen… sie sind nicht Betroffene… das ist ein grosser Unterschied.

    Ich erlebe zur Zeit wohltuend in der Stoma-Beratung und Wundversorgung meines Partners, was es heisst, wenn der Patient als Betroffener als Experte für sich und seinen Körper wahrgenommen und unterstützt wird.

    Mit freundlichen Grüssen – Katharina Gerber, Bern

  10. Gallus Buomberger sagt:

    Klare Richtlinien des Bundes sind zu begrüssen. Die im neuen Gesetz vorgesehenen sind jedoch viel zu restriktiv. Suizidbeihilfe soll nicht nur im Fall tödlich verlaufender Krankheiten gewährt werden, sondern auch bei unheilbaren Krankheiten. Es ist nicht notwendig, dass zwei Aerzte ihr Urteil abgeben müssen. Das Selbstbestimmungsrecht des Kranken ist zu respektieren.

  11. Lotti Dobler Malnati sagt:

    Ich finde es wichtig, dass klare Gesetze und Richtlinien für die Suizidbeihilge geschaffen werden, an die sich alle halten müssen. Wenn jemand diesen Weg bei vollem Bewusstsein gehen will, ist das seine eigene Entscheidung und auf jeden Fall zu akeptieren. Mein Leben wurde von mir gelebt und so soll es mir auch gestattet sein, ohne schlechtes Gewissen die für mich zu grosse Last abzuwerfen. Allerdings sollte das in der Familie oder mit Freunden und ärztlichem Beistand geschehen. Auf keinen Fall durch eine Organisation wie Dignitas mit zweifelhaftem Hintergrund.

  12. Paul Schälchlin sagt:

    Ich bin grundsätzlich gegen die Suizidbeihilfe.
    Auch mit einer gesetzlichen Regelung werden Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Im übrigen: Der gläubige Mensch weiss: Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen. Und :
    Die Millionen Menschen in Afrika, denen der Hungertod bevorsteht, bekümmern sich die Suizidhelfer auch um sie. Nein, natürlich nicht, diese könnten ja diesen “Schluss-Service” gar nicht bezahlen.

  13. Regine Klett sagt:

    Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Und das nicht nur im Fall von unheilbarer Krankheit oder schwerer Depression. Aus diesen zutiefst privaten Dingen sollte sich der Staat so weitgehend wie möglich heraushalten. Die Schweiz sollte ihre in dieser Hinsicht liberale Haltung nicht aufgeben, auch wenn damit ein gewisser “Sterbetourismus” verbunden ist. Dies aber ist in erster Linie das Problem jener Länder, die weit restriktivere Richtlinien für richtig halten.

  14. Gudrun Kaiser sagt:

    Mir gefällt die Zürcher Vereinbarung. Eine zu starke Reglementierung über das Bundesgesetz lehne ich ab. Häufig gehen chronische und psychische Erkrankungen Hand in Hand. Solange ein Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, hat er das Recht auf Selbstbestimmung. Wenn die Sterbehilfe-Organisationen nach ethischen Grundsätzen handeln und damit einem Menschen ermöglichen, ihrem Leben ein würdiges, begleitetes, selbst gewähltes Ende zu setzen, ist das für mich in Ordnung.

  15. Agnes Meier sagt:

    WÜRDE hat gerade bei diesem Thema oberste Priorität. Es ist weder würdevoll, in einem Krankenhaus ohne Mitbestimmungsrecht dahinzuserbeln noch ist es würdevoll, von einer zweifelhaften Organisation – die damit verdient – beim Suizid unterstützt zu werden.
    Auch ich bin ganz klar der Meinung, dass es mein persönlicher Entscheid ist, ob und wie ich mein Leben beende, wenn es aus Krankheitsgründen nicht mehr lebenswert erscheint.

  16. edith briner sagt:

    Nicht der Staat soll über mein Leben verfügen, sodern ich selbst muss entscheiden dürfen, wann und wie ich bei einer unheilbaren Krankheit, verbunden mit grossen Schmerzen, dem Leben ein Ende setzen kann.

  17. r.stahl sagt:

    es sind scheinbar die gesunden,die am besten wissen,was leidende menschen auszuhalten haben.so will ich nicht dahinsiechen.darum bin ich seit jahren bei exit.ärztliche”kunst”hin oder her!

  18. Bernhard Schindler sagt:

    Dignitas ist besser als ihr Ruf

    Dignitas wurde von Ludwig Minelli gegründet, als im Vorstand der Exit Organisation eine Art Vergreisung stattfand. In der Leitung der Organisation waren zwei Männer, die durch Alterssturheit glänzten und viele Mitglieder dazu brachten, sich von ihrem Verein abzuwenden.

    Ludwig Minelli hat mit Dignitas eine Organisation geschaffen, die mindestens so ethisch korrekt arbeitet wie Exit. Ich habe über Dignitas Abschied nehmen dürfen von einem guten Freund, der nicht mehr leben wollte, sich in Deutschland aber keiner Sterbeorganisation anschliessen durfte. Gewiss, das war Sterbetourismus, aber eine solche Institution wird notwenig, wenn es für Betroffene im eigenen Land keine ähnliche Gruppe gibt.

    Ludwig Minelli, früherer Schweiz-Korrespondent des Spiegel, ist eine streitbare Persönlichkeit. Und seine Streitbarkeit und insbesondere seine Aktionen wie Tod im Auto auf freiem Feld schaden Dignitas. Aber solche Trotzaktionen sind nicht Dignitas, sondern allein Ludwig Minelli.

    Bezüglich die Kosten für einen Freitod über Dignitas kenne ich mich nicht aus. Mein Freund jedenfalls hat darüber nicht geklagt.

    Der Bund muss sich der Sterbeorganisationen annehmen und klare Richtlinien erlassen. Aber er sollte solche Institutionen nicht ans Gängelband legen. Letzte Konsequenz wäre schliesslich, den Selbstmord mit einer uizid-Steuer zu belasten!

    Wir brauchen Dignitas und Exit. Keiner von uns Alten weiss, ob seine Verfügungen in den Krankenhäusern auch gelesen und befolgt werden. Todkranke (auch Chronischkranke mit ständigen Schmerzen) müssen zusammen mit ihren Angehörigen Möglichkeiten ergreifen können, dass ein Todgeweihter in Würde sterben kann.

    Die Palliativmedizin ist leider nur für Reiche erschwinglich. Auch muss man sich fragen, ob die Schmerzdämpfung allein – beim Bewusstsein, dass der Tod nur hinausgeschoben, aber nicht verhindert werden kann – einem Betroffenen genügt: Er muss sich in einem engen Gefängnis wähnen, das er nie wieder verlassen kann, und ist ausgeliefert einer Medizin, die ihn manipulieren kann. “Wenn Sie nochmals den Selbsttötungswunsch äussern, stellen wir die Palliativemedizin ab!” (keine deer Fantasie abgerungene Horrorvision, sondern leider Tatsache, in einem Spital in de Westschweiz tatsächlich so passiert.)

    Bernhard Schindler, 6.11.09

  19. Ohne eine eidgenössische Regelung wird Sterbehilfe immer ein Problem sein. Auch ich bin gegen Sterbetourismus, wie er heutzutage von Dignitas betrieben wird. Exit geht da wesentlich vorsichtiger vor. Einerseits helfen sie nur den eigenen Mitgliedern und handeln da nach den aktuellen Patientenverfügungen, die ja dem Willen des Patienten entsprechen und die in den meisten Fällen mit der eigenen Familie abgesprochen sind.
    Früher durfte man sterben, wenn es Zeit war. Heute versucht die moderne Medizin, Jede und Jeden am leben zu erhalten. Leider auch dann, wenn es keine echten Lebenschancen mehr gibt. Es muss also einen Ausweg geben. Palliative Medizin ist einer, aber er genügt oft nicht, um in Würde sterben zu dürfen, der Umwelt nicht einfach zur Last zu fallen und hohe Kosten zu verursachen.
    Eine gute Regelung dieses Problems ist nicht einfach und wird auch kaum von der ganzen Bevölkerung akzeptiert werden können. Wenn aber aktuelle Patientenverfügungen von allen Ärzten und der Politik ernster genommen würden, wäre sicher eine Lösung zu finden.

    Arthur Scherler, Präsident SVNW

  20. Vernaz Doris sagt:

    Wie habe ich als gesunder Mensch das Recht, einem schwerleidenden Menschen das Sterben oder Weiterleben vorzuschreben ?
    Und Chronischkranken zu verbieten, die Hilfe von Exit in Anspruch zu nehmen, grenzt an unglaubliche Herzlosigkeit.
    Mein Gatte litt, bei vollem geistigem Bewusstsein, 18 Jahtre lang an einer schweren chronischen Krankeit und hat mehr als einmal gesagt, dass er gerne sterben möchte, aber nicht wisse wie es zu tun.
    Ist es nicht besser würdevoll im Kreise seiner Angehörigen zu sterben, als sich unter einen Zug zu werfen oder zu andern schrecklichen Mitteln zu greifen ? Dazu verweise ich auf den Film “la mort de Jean”, der vor bald einem Jahr vom welschen Fernsehen ausgestrahlt wurde.
    Und nicht zuletzt ist die Situation von Mensch zu Mensch verschieden, um starre Regeln aufzustellen .

  21. Exit-Mitglied sagt:

    Der Staat redet den Menschen schon zuviel in ihr Leben hinein. Auch berechtigt der Hypokratische Eid nicht, einen Menschen Jahrelang an Leben erhaltende Apparate anzuschliessen, denn was ist denn das noch für ein Leben? Hat mit Würde nichts mehr zu tun, weder ein solches Leben noch ein solcher Tod. Wir benötigen Organisationen wie Dignitas und Exit, also lasst sie endlich in Ruhe den Sterbewillen von Menschen erfüllen, die entweder krank sind oder keinen Lebenswillen mehr haben. Diese Art zu sterben ist immer noch würdigen, als vor einen Zug oder von einer Brücke zu springen.

  22. Doris Jud sagt:

    Auch ich bin Mitlied von Dignitas. Ich will, falls ich todkrank bin, nicht mit allen medizinischen Möglichkeiten am Leben erhalten bleiben.
    Heute weiss man (ein medizinischer Insider packt aus, so der Buchtitel) wieviele Milliarden an Krebsmitteln verdient werden und auch an anderen Medikamenten.
    Der Staat hat nicht das Recht in die Selbstbestimmung eines Menschen einzugreifen. Die Schweiz wird mehr und mehr zu einer kontrollierten Macht.

  23. Daniela Lang sagt:

    Ich selbst muss entscheiden wie und wann ich mein Leben beende und nicht der Staat soll über mein Leben verfügen!

  24. Saner sagt:

    Hoffe sehr, dass Frau Schlumpf in ihrer Familie einmal selber erleben muss was es heisst nur noch künstlich ernährt zu werden und sich nicht wehren können.

  25. r.schläpfer sagt:

    würden sie mir bitte sagen warum mein kommentar nicht veöffentlicht wird?
    mit freundlichem gruss

  26. Rüfenacht Kurt sagt:

    Ich bin als „kerngesunder“ Mann an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt, laut Statistik ein Todesurteil. Mir bleibt noch Zeit meine Todesart zu zwischen Palliativmedizin und Exit zu wählen. Meine seriösen Recherchen zeigten ernüchternd, dass in der Schweiz (und auch in Deutschland) die Palliativmedizin noch in den Kinderschuhen steckt und längst nicht alle Sterbenden auf einen würdigen und schmerzlosen Tod hoffen dürfen. Eine erfahrene Pflegefachfrau sagte mir vertrauensvoll: „An Krebs wird nicht gestorben, sondern mehrheitlich verreckt.“

    Glücklicherweise gehöre ich zu den von Widmer-Schlupf Auserwählten, die nach aufwendiger Bürokratie durch Exit sterben dürfen. Die Selbstbestimmung der Chronisch- und Psychischkranken wird verwehrt. Widmer-Schlumpfs Kniefall vor den religiösen Sterbehilfegegner und der Pharmaindustrie?

    Ein paar Worte zur Mär, dass alte und kranke Menschen von ihren Angehörigen über Sterbehilfeorganisationen „entsorgt“ werden könnten. Die Vereinbarung mit dem Kanton Zürich und Exit, mit ihren strengen Kontrollfunktionen, kann solche Machenschaften vereiteln. In Deutschland und der Schweiz sind gewaltsame Suizide vor allem bei alten Menschen häufig. Wie viele von ihnen psychisch zum Suizid gezwungen werden bleibt im Dunkeln. Aber das interessiert die Sterbehilfegegner kaum.

    Kurt Rüfenacht
    Ebmatingen

  27. noch nicht Mitglied aber... sagt:

    Ich bin noch nicht Mitglied von Exit aber bald. Jeder soll selbst über sein Ende entscheiden können und zwar ohne Staat! Wie viele werfen sich vor den Zug oder stürzen sich x-wo runter. Traumatisieren damit andere Menschen. Also egal was der Grund ist — und wann— wenn jemand sein Leben beenden will , soll er/sie dürfen ohne wenn und aber egal ob krank oder nicht.

  28. Maya Trudel sagt:

    Dignitas = Sterbetourismus = NEIN
    EXIT = JA
    Jeder soll über sein Leben selbst entscheiden können. Auch ein chronisch oder psychisch Kranker.
    Dass sich jedoch Organisationen wie Dignitas am Sterbetourismus bereichern und dass Menschen aus ganz Europa zu uns kommen, um zu sterben, finde ich nicht in Ordnung. Dem muss Einhalt geboten werden.
    Ansonsten bin ich gegen neue Gesetze.

  29. Ralph Kärle sagt:

    Ich möchte zum Anfang einbringen, dass ich voreingenommen zu diesem Thema bin, da mein Vater selber todkrank war (er litt an Bauchspeicheldrüsenkrebs, was in 90-95% tödlich verläuft).Dennoch glaube ich, dass ich differenziert beurteilen kann, was dieses Thema anbelangt.
    Zum Entscheid des Bundesrates muss ich sagen, dass er ganz klar falsch ist. Dies ist ein weiterer Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers und nicht akzeptabel. Ich verstehe das Bedenken des Bundesrates, aber deswegen nur noch die ,verzeihen sie mir den Ausdruck,”Todgeweihten” zu privilegieren, ist doch sehr fragwürdig, denn es geht hier um die Selbstbestimmung des Individums zu entscheiden wie es sein Leben und den Tod bestimmt. Einverstanden bin ich damit, dass ein suizidaler Mensch kein Zugang zu dieser Möglichkeit bekommt wenn er keine schwerwiegenden Leiden oder Gebrechen hat. Das, was wirklich entscheidend ist,(nach meiner persönlichen Auffassung) ist die Lebensqualität des Betroffenen und das wurde meiner Meinung nach viel zu wenig beachtet. Es ist das Recht jedes einzelnen über sein Leben zu entscheiden und wenn ich für mich entschieden habe, dass ich keine Lebensqualität mehr durch ein Gebrechen oder eine tödlich verlaufende Krankheit habe und ich sterben will, so soll das auch der Staat so akzeptieren und nicht noch unnötige administrative und kostenverursachende Abklärungen vornehmen. Ich glaube auch dass jeder urteilsfähige Mensch in der Lage ist,zu entscheiden wann seine Lebensqualität nicht mehr gegeben ist.
    Es wird auch immer wieder von Würde gesprochen. Dazu ist zu sagen, dass Würde individuell wahrgenommen wird. Für den einen ist es würdevoll einen Freitod zu wählen und den anderen zu kämpfen bis zum Ende. Ich bringe das Beispiel meines Vaters, der die begleitete Sterbehilfe nicht in Anspruch nahm und bis zum Ende kämpfte(Diagnose der Aerzte: 6 Monate;er lebte noch 2 Jahre!). Für mich war dies ein prägendes Erlebniss und lies mich Gedanken über mein eigenes dahinscheiden machen. Wenn man sieht wie ein geliebter Mensch an unsäglichen Schmerzen leidet und es auf sich nimmt, tut dies in der Seele weh. Trotzdem behielt er seine Würde und lies unsere Familie nicht so offensichtlich sehen wie schlecht es ihm ging.
    Dann noch zu dem Entscheid des Bundesrates betreffs der Urteilsfähigkeit eines Sterbenskranken. Diese Entscheidung ist ein Witz sondergleichen, denn wie ihnen jeder Arzt bestätigen wird, ist ein sedierter Patient in keinem Moment urteilsfähig. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies zu juristischen Schwierigkeiten führt und so das Leiden nicht nur für den Betroffenen sondern auch für die Angehörigen unnötig verlängert. Ich denke, alles in allem hat sich der Bundesrat einen weiteren Bärendienst erwiesen und ein weiteres mal arg am Volk daneben entschieden.

  30. Magy Schmid sagt:

    bin schon lange mitglied bei exit. ich hoffe nur – dass es in der CH – weiterhin möglich sein wird – über sein lebensende selber bestimmen zu dürfen! es wird langsam eng bei uns mit unserer freiheit! hat den bern keine anderen probleme – die endlich gelöst werden sollten- die liste ist lang! aber auf zum kampf – für unsere letzte selbstbestimmung!

  31. eugen bisseger sagt:

    Ich halte die Regelung für sinnvoll, um ein “aus dem Ruder laufen der Sterbewilligen” zu verhindern. Auch, dass von psychisch Kranken abstand genommen wird. Diesbezüglich kenne ich aus persönlicher Erfahrung jemanden, welche sich mit Exit und Dignitas “helfen” lassen wollte, dies jedoch verweigert wurde. Endete dann im Suizid. Daraus ableiten zu wollen, genau deshalb soll der Selbstötungszeitpunkt erfüllt werden können, halte ich persönlich für falsch. Diesbezüglich ist auch die Medikamenteinnahme ein Riesenthema. Weiss, weil selbst miterlebt, wie ein bestimmter süchtig machender Ruhigsteller das gesamte Denken und Handeln beeinflussen kann, aufgrund haarsträubender Nebenwirkungen u.a. dass es zu Suizidgedanken und Handlung kommen kann (schriftlich festgehalten im Beipackzettel) aber per se nicht auf jede Person zutreffen muss. Jedoch ein Absetzen nach längerer Einnahme Stationär erfolgen müsste. Ich bin ausserstande zu beurteilen, bei einer wirklich unheilbaren Kranheit und wenn noch “Urteilsfähig”, Sterbehilfe annehmen zu wollen. Sollte der Wunsch dazu “verbrieft”

  32. eugen bisseger sagt:

    …Fortsetzung: “verbrieft” sein, jedoch nicht mehr in urteilsfähigem Zustand, dann wird es eben sehr heikel. Selbstsüchtige Motive sind sicher auch Thema, man denke z.B. es gibt Haus/Häuser oder die eine und andere Million zu erben

  33. Bozdag Yvonne sagt:

    Ich bin voll dagegen, es soll so was nie geben. Auch nicht, wenn man sterbenskrank ist oder psychische Probleme hat. Mich erstaunt es, dass fast alle Schreiber für dieses freie Sterben sind. Aus moralischen Gründen lehne ich jede Form von Sterbehilfe ab. Wie geht es weiter? Zuerst einen kleinen Schritt, dann geht es immer weiter, am Schluss gehört es zur Selbstverständlichkeit. Dann soll jeder, ob geistig Behindert oder nur leicht Behindert Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Natürlich zur Entlastung der Kasse, IV, Sozialhilfe und der Angehörigen. Wie geht es mit uns? Wir haben dann kein Mitgefühl mehr und wir nehmen das in Kauf, dass es normal ist, solche Menschen zu “entsorgen”. Schon nach der Geburt oder vor der Geburt, wenn es Behindert sein soll. Krebs ist nicht immer heilbar, aber man kann mit Medikamente gut behandeln, wenn es früh genug eindeckt ist. Wichtig ist Hoffnung und positives Denken. Ich sehe, leider denken nicht mehr so viele Menschen positiv, immer mehr werden depressiv. Und wollt ihr dann sagen, gut Selbsttötung ist erlaubt, weil ihr selber entscheidet? Wo kämen wir denn hin? Es fängt immer ganz klein an, und es wird immer mehr. Heute ein kleines, übermorgen mehr, und in 10 Jahren erlaubt das Gesetz, Selbsttötung aus freiem Willen erlaubt, weil ihr sagen wollt: ich entscheide selber über mein Leben.
    Ich habe mit leichte und schwer behinderte Menschen zusammen gelebt, und ich kann sagen, auch sie haben Freude am Leben, und lachen sehr viel und sind trotzdem glücklich, vor allem, sie können uns sehr viel geben. Bei gesunden Menschen, die alles haben und gesund sind, erlebe ich das nicht zum Vergleich zu diese wunderbare Menschen. Wir werden depressiv, weil wir mit allem nicht fertig werden. Auch ich leide an eine unsichtbare Behinderung, ich bin gehörlos, seit ich mit 5 ½ Jahre durch Hirnhautentzündung das Gehör verloren habe. Doch ich lebe sehr, sehr gerne und dachte nie an Selbstmord. Ich lache sehr viel und ich bin glücklich! Diese Sterbehilfe macht uns Gehörlosen Angst, wir haben darüber gesprochen!
    Natürlich will ich das nicht vergleichen mit schwer Kranke, die dann so oder so sterben werden. Ich sage nur aus moralischen Gründen, wir müssen lernen, dass es dazu gehört zum Leben: Behinderung, Krebs, Depressionen und unheilbar Krank. Es gehört einfach dazu, das müssen wir so hinnehmen und damit leben. Sterbehilfe nein und in Zukunft auch nicht. Bitte um Verständnis!
    Liebe Grüsse
    Yvonne Bozdag

  34. marcel sagt:

    es ist nicht die Sache des states zu bestimmen wen jemand nicht mehr leben mochte,jeder mensch entscheidet selber für sich.

  35. edith sagt:

    Wenn alte Menschen, die ihr Leben gelebt haben, aus persönlichen Gründen sterben möchten, z.B. weil sie nicht mehr in ein Pflegeheim umziehen wollen, sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, auch wenn sie nicht todkrank sind. Es gilt das Selbstbestimmmungsrecht des Menschen und bei der heutigen Spitzenmedizin kann man schon längst nicht mehr von ‘natürlich’ sterben reden.

  36. Doris sagt:

    Kein Mensch darf über das Leben eines anderen entscheiden. Kein Mensch (ausser wenigen Sensitiven) kann sich in Schmerzen oder Verzweiflung eines anderen einfühlen. Das ist rein subjektiv .

    Jedes Individuum hat eine eigene Grenze; und die muss respektiert und darf nicht generalisiert werden (von wegen Mittelwert und so).

    Auch in diesem Sinne: Bitte um Verständnis.

    Vo Härze Doris

  37. Paul Tschamper sagt:

    ich sehe es als wichtig, bevor jemand über andere Menschen bestimmt, sollte er zum Anstand erzogen werden. Ich schlage vor angehende Leiter in der Politik durch Psychiater für ihre Fähigkeit zu untersuchen.
    Ich bin seit 20 Jahren Exit-Mitglied und beobachte, dass viele alte Menschen schikaniert werden und bei Exit Trost finden. Exit ist nicht nur zum Sterben.

  38. Martin sagt:

    endlich ein guter Gesetzesentwurf. wir brauchen kein Exekutore die mit dem Hinrichten anderer nur ein gutes Geschäft machen wollen. Die palliative Sterbebegleitung ist die einzig richtige Lösung. Wer Selbstmord begehen will soll das gefälligst, wie es im Begriff heisst, selber tun. Die beiden Organisationen sind nur auf das Geld aus.

  39. Daniel sagt:

    Ich bin seit 30 Jahren Mitglied von Exit. Es geht mir auch darum, dass meine Angehörigen, im Falle dass ich im Komma liegen sollte, meinen Willen kennen.
    Ich bin der Überzeugung, dass es keine Argumente gegen Sterbehilfe gibt. Wer leben will, kann und darf das. Wenn jemand jedoch zum Entscheid gekommen ist, dass ihm das Dank Medizin verlängerte Leben nicht mehr erträglich ist, sollte man ihn gehen lassen.
    Es verstösst auch nicht gegen Gottes Willen, denn wenn der Mensch nicht schon mit Medizin eingegriffen hätte, wären die Patienten meistens schon Tod. Also entsteht (wenn überhaupt) die Handlung gegen Gottes Willen, bereits wenn medizinisch eingegriffen wird und wenn man dann den Stecker zieht, lässt man den sogenannten Willen Gottes wieder zu.
    Man strirbt ja nun nicht wirklich gerne, aber da es unausweichlich ist, vielleicht lieber früher als später.
    Nebst der Respektierung des Willens des Betroffenen könnte damit auch viel Geld gespart werden. Es macht ja nun wirklich keinen Sinn, jemanden der klinisch Tod ist, noch wochen- oder monatelang leiden zu lassen und dafür noch mehrere hundertausend Franken zu zahlen, wenn er lieber jetzt gehen möchte.
    Wer lieber noch etwas bleiben will, kann ja. Also wo liegt denn Euer Problem Ihr Sterbehilfe-Gegner ?
    Ihr dürft ja so lange leben wie Ihr wollt. Was soll das Ganze ?
    Ich danke jedenfalls den engagierten Mitarbeiter solcher Organisationen, die extrem viel Zivilcourage haben und den einen oder anderen schwerst leidenden Menschen erlöst haben. Ich verneige mich vor Ihnen !

  40. eugen bisseger sagt:

    Was ich noch vergass zu erwähnen, ist, das Thema Rassenhygiene / Eugenik. Wer da nur noch Bahnhof versteht, sollte sich mal im Internet über diese Begriffe informieren. Ist noch ein wenig düsterer Geschichtsunterricht. Genau das darf sich nicht wiederholen und deshalb müssen diese vehement befürwortenden Todesengel gestoppt oder an die Kandarre genommen werden, ein wenig drastisch ausgedrückt.

  41. Schneiter, Vinelz sagt:

    Ich habe seiner Zeit lange mit dem Gründer von Exit über dieses, sein Werk, in der Anfangsphase geredet.
    in der Zwischenzeit haben sowohl der Begriff der “Sterbehilfe” wie auch die Ausrichtung von Exit und der hieraus neu gewordenen “Dignitas” sich geändert, bisweilen parallell zur Weiterentwicklung der medizinischen Wissenschaft im allgemeinen, wo ja angesichts des technologischen Fortschrittes einerseits, anderseits auch wieder durch diesen, neue ethische Herausforderungen wuchsen und wachsen.
    Unter “Sterbehilfe” reihte man bis zum Zeitpunkt der Entstehung von “Exit” und “Dignitas” alle jene Taten ein, da PersonenPersone ich alle jene Personen ein, welche einem Patienten, einer Patientin

  42. jürg Oswald sagt:

    Warum wollen gewisse Menschen immer über alle anderen bestimmen?
    Der Tod ist heute doch nur noch ein Geschäft. Pharma, Ärzte, Spitäler wollen doch auch nur das eine. Geld. Alles andere ist Heuchlerei.
    Lasst sie in Würde sterben und die es nicht wollen, können ja noch ein bisschen leiden.

  43. eugen bissegger sagt:

    “Der Gesetzesentwurf, den Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vorgelegt hat und den die Mehrheit des Bundesrats mitträgt, ist streng. Nur urteilsfähige todkranke Menschen dürfen sich bei der Selbsttötung helfen lassen”.
    Lesen sollte man das, weil es entgegen etlichen Kommentarmeinungen eben heisst, dass Sterbehilfe möglich ist und nicht wie verschiedene Kommentatoren so tun, als verbiete “der Staat” dies.

  44. Müller Hanni sagt:

    Die Leute die das selbstbestimmungsrecht Leben oder Tod reguliert haben wollen, sind Egoisten. Gerade diese Leute sollen sich doch einmal engagieren bei Schwerkranken dann sehen sie was Leiden heisst obwohl sie nur daneben stehen. Jeder soll selber über sich Bestimmen können wenn er sein Leben beenden will. In der heutigen Gesellschaft, haben Menschen die Krank geworden sind keinen Platz mehr, also wieso diese Diskussion? Können sie diese leidenden Menschen begleiten ohne dass sie an ihre Grenzen kommen? Meistens nicht, ich sehe das im Alltag bei Ausgesteuerten denen ich immer wieder eine Malzeit koche das ist gerade mal eine gute Sache und diese Leute freuen sich darüber. Die Behörden und die ganze Gesellschaft ist sehr brutal, da kommen Menschen oft an ihre Grenzen. Helfen sie wo sie können im Alltag, irgend einem Menschen der verzweifelt ist.Somit gibt es ev. weniger psychisch Kranke die wieder hoffen können.

  45. margrit busenhart sagt:

    Wenn mein Leben nicht mehr lebenswert ist , so will ich frei bestimmen wann , wo , und wie ich sterben will.Sich vor einen Zug zu werfen finde ich nicht gut ,,weil man eigentlich auch dem Lokführer das Leben nicht mehr lebenswert macht. Einen Unfall provozieren ist auch nicht gut , denn es könnte ja sein dass man schwer behindert wieder ins Leben zurück muss !!! Also allein in meinem Bett mit einem einfühlsamen Sterbehelfer , so stelle ich mir mein Lebensende vor.

  46. Bingemann Albert sagt:

    Ich wurde ungefragt in diese Welt geworfen und will auch niemanden fragen müssen, wann ich sie wieder verlassen will.

  47. Bingemann Albert sagt:

    Ich wurde ungefragt in diese Welt geworfen und will auch niemanden fragen müssen, wann ich sie wieder verlassen will

  48. Hess Rita sagt:

    Ich bin seit 10 Jahren bei der Exit und bin dankbar das es diese Institution gibt. Ich möchte entscheiden, wann es Zeit ist mich zu verabschieden. Meine Familie ist genau informiert und ich bin Ihrer Unterstützung sicher. Ein Tier wird auch nicht monatelang gequält sondern man erlöst es und dieses Recht habe ich auch. Ich lebe sehr gerne doch wenn es Zeit wird und mein Körper ohne fremde Hilfe, sprich Apparate, oder meine Sinne nicht mehr wissen wo hinten und vorne ist, Demenz,möchte ich gehen und nicht gezwungen werden zu bleiben.

  49. EXIT MITglied sagt:

    Der Staat redet den Menschen schon zuviel in ihr Leben hinein. Auch berechtigt der Hypokratische Eid nicht, einen Menschen Jahrelang an Leben erhaltende Apparate anzuschliessen, denn was ist denn das noch für ein Leben? Hat mit Würde nichts mehr zu tun, weder ein solches Leben noch ein solcher Tod. Wir benötigen Organisationen wie Dignitas und Exit, also lasst sie endlich in Ruhe den Sterbewillen von Menschen erfüllen, die entweder krank sind oder keinen Lebenswillen mehr haben. Diese Art zu sterben ist immer noch würdigen, als vor einen Zug oder von einer Brücke zu springen.
    DANKE dem Verfasser!
    Ich kann mich diesen Worten nur voll anscliessen.

  50. Faust sagt:

    Der Staat soll in dieser Frage überhaupt nichts regeln. Es ist schon sehr fragwürdig, dass bei jedem Freitod die Polizei ausrücken muss. Die Schweiz hat sich schon lange von der Demokratie zu einem Polizeistaat gewandelt und eine Unzahl von selbsternannten Experten wollen der Bevölkerung vorschreiben, was richtig oder falsch ist.

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