Wenn die letzte Hoffnung sich auf den Tod richtet

22. Oktober 2009 von Dr. Thomas Meyer Einen Kommentar hinterlassen »

Es kommt immer noch vor, dass jemand beschliesst – trotz bestmöglicher medizinischer Versorgung und Palliative-Care, im vollen Bewusstsein der Konsequenzen nach reiflicher Überlegung: So kann es nicht weiter gehen, lieber sterbe ich jetzt, als dass ich Krankheit, Schmerz und Schwäche noch länger ertrage.  Und das bei liebevoller Begleitung und Pflege, trotz hingebungsvoller Liebesbeweise von Angehörigen oder Freunden. Um lang andauernde Qualen einmal beenden zu können, falls sie in der Zukunft auftreten sollten, werden zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer vorsorglich Mitglieder einer der Suizidbeihilfe-Organisationen. Die meisten Bürger dieses Landes halten sie für erforderlich. Sie befürchten, sonst einer Apparate-Medizin ausgeliefert zu sein, die sie am Leben erhält, auch wenn dieses Leben aus ihrer Sicht nur noch ein Vegetieren ist.
Viele Ärzte haben längst umgedacht. Der bedenkenlose Kampf gegen den Tod ohne Rücksicht auf den erloschenen Lebenswillen der Patientin oder des Patienten ist keineswegs mehr die Regel. Auch wenn das nicht bedeutet, dass „Exit“ und „Dignitas“ ganz überflüssig geworden wären.

Straffrei, wenn die Beweggründe nicht selbstsüchtig sind
Die terzStiftung will an der juristischen Mehrheitsmeinung nicht rütteln. Sie besagt, dass aus den Artikeln 114 (Tötung auf Verlangen) und 115 (Beihilfe zum Selbstmord) des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Umkehrschluss hervorgehe, begleiteter Suizid sei dann nicht strafbar, wenn er nicht aus eigennützigen Motiven heraus geschehe. Bisher ist Hilfe beim Suizid in der Schweiz wegen dieser Auslegung straffrei, wenn keine selbstsüchtigen Beweggründe die helfende Person leiten. Zulässig ist dann jede Unterstützung diesseits der Tötung auf Verlangen. So etwas liegt erst vor, wenn beispielsweise jemand dem Suizidwilligen eine tödliche Spritze verabreicht. Die Tat selbst muss also freiwillige und eigene Tätigkeit der suizidwilligen Person sein, damit Helfende straffrei bleiben.
Seit vielen Jahren bewegt sich auch die Arbeit der Suizidbeihilfe-Vereinigungen auf diesem schmalen Grat des vage Formulierten. In anderen Ländern – etwa Grossbritannien – sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaften geradezu froh, dass es keine exakten Formulierungen gibt, was auf dem Gebiet der Beihilfe zum Suizid erlaubt und was verboten ist. Man will keine Personen strafrechtlich verfolgen, die z.B. Angehörige in die Schweiz begleitet und dort legale Hilfe beim Suizid gesucht haben. Man will aber auch keinen Damm in Richtung „Euthanasie“ brechen lassen. Erst in jüngster Zeit war der oberste Strafverfolger Londons zu einer klareren Stellungnahme gezwungen.
Die terzStiftung sieht also die Notleidenden und für sie die Notwendigkeit von Organisationen, die Suizidbegleiter und tödliche Pharmaka stellen. Aber es bleibt eine sehr bedenkliche Tatsache, was eine Studie kürzlich ergeben hat: In Zürich waren unter den mehr als 400 untersuchten Fällen aus der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts mindestens 80, in denen Menschen den Tod gesucht haben, weil sie so nicht mehr weiterleben wollten, wie sie bis anhin lebten: Nicht um ihr Sterben abzukürzen, nicht weil eine tödliche Krankheit sie schon lange davon abhielt, Zukunftspläne zu schmieden, sondern aus Überdruss an ihrem Leben.

Nur klare Richtlinien können Sicherheit geben
Wir bei der terzStiftung erheben uns nicht über die Suizidwilligen. Wer sich nicht mehr zutraut, die Last zu tragen, zu der das Leben für ihn geworden ist, der wirft sie ja nicht so einfach ab, wie man einen Sack Kartoffeln von der Schulter gleiten lässt. Innere Kämpfe und schwere Entscheidungen liegen hinter jemandem, der rasch sterben will. Aber das Argument vom Dammbruch wiegt schwer: Wenn immer wieder neue Hürden abgebaut werden, die ursprünglich davon abhalten sollten, begleiteten Suizid zu begehen, dann ist die Schwelle irgendwann allzu flach. Die bisher vorgelegten Entwürfe klarer strafgesetzlicher Regelungen haben nicht überzeugt. Aber strengere Ausführungsbestimmungen für die Arbeit von „Exit“ und „Dignitas“ drängen sich unserer Einschätzung nach auf. Nur klare Richtlinien, möglichst Bundesgesetze, können hier Sicherheit geben. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und „Exit“ vom 29. Juni 2009 liefert Anhaltspunkte, was es zu regeln gilt – die zulässigen Mittel oder Pharmaka für den Suizid etwa oder die Frage, wer die Urteilsfähigkeit der suizidwiligen Person feststellt. „Dignitas“ muss unbedingt in eine solche einheitliche Regelung einbezogen werden.

Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft

Leseempfehlung: Sterbeethik – Freiheit zum Tode? Helmut Bachmaier / René Künzli, Berlingen 2001

Aufruf zum Meinungsaustausch
Wie erleben Sie die Diskussion in den Schweizer Medien um die Tätigkeit von Suizidbeihilfe-Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ und um die Sterbehilfe? Sind Ihrer Einschätzung nach Bundesgesetze das beste Mittel, um diese Tätigkeit zu regeln, oder halten Sie zuviel Regulierung für schädlich, sollte die Gesetzeslage bleiben wie bisher? Schreiben Sie uns Ihre Ansicht.

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  1. Ravasio Ernst sagt:

    Der Staat überentwickelter Länder wie die Schweiz regelt schon menschenunwürdig / unmenschlich viel zu dessen Entmüdigung und Entnahme von Eigenverantwortung, er soll, wie bei der Entstehung eines Menschen, auch beim Abgang eines Menschen nicht drein reden. Zuviele Menschenleben werden heute schon menschenunwürdig zum überleben durchorganisiert zur Verhinderung eines natürlichen oder z.T. selbsgewählten Hinschiedes. Die Menschwürde wird von den Lebensverlängerungs-Organisatoren mit “Füssen” getreten.

  2. bühler sagt:

    Ich finde, dass es jedem Menschen sein eigenes ist, sich mit seinem Leben auseinander zu setzen, und dann selbst wählen können, was er will, oder nicht mehr will.
    Der Staat sollte dazu nichts zu sagen haben. Denn wenn es eine einschränkung durch den Staat gibt, werden die Sterbewilligen einfach andere Personen ( Zugführer udgl) miteinbeziehen. Wenn es auf frewilliger Basis geht, Artzt = Medi (Richtige) dann ist allen geholfen.

  3. Heinz Frischknecht sagt:

    So viel mir bekannt ist, haben die Niederlanden die bisher beste Lösung.Dort muss ein Arzt bescheinigen, dass ein Weiterleben einer bestimmten Person mit Sterbewunsch nur noch Qual und Leiden bedeutet,so kann auch der betreffende Arzt auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbewilligen ihm eine von seinem Leid erlösende Spritze verabreichen.Dies gilt dort auch für psychisch Kranke.So sollte es auch in der Schweiz geregelt werden, egal mit oder ohne Politiker.Jeder Mensch hat das Recht frei zu entscheiden,wann er sein Leben beenden will.Nur auf diese Weise lassen sich die schrecklichen Suizide vermeiden, wie vor den Zug werfen oder ähnliches.

  4. Jacqueline S. sagt:

    Ich finde es wichtig und richtig, dass jeder Mensch selber bestimmen darf, wann und ob er den letzten Weg gehen möchte!!! Für mich ist das der wichtigste Grundsatz, denn der freie Wille sollte einfach erste Priorität sein!
    Ich finde es aber genauso wichtig, dass Patienten über alle Möglichkeiten umfassend informiert werden. Die heutige Palliativmedizin ist weit fortgeschritten. Bevor es also zum endgültigen Entscheid über Selbsttötung kommt, sind ausführliche Gespräche und individuelle Betreuung ein Muss! Aber niemals darf irgendjemand Einfluss auf die Entscheidung des Patienten nehmen! Denn niemand kann nachvollziehen, wie sich der Patient fühlt und was in ihm vorgeht!!!
    Sollte danach der Wunsch für die Selbsttötung noch immer da sein, dann sollte man die Person auf jeden Fall bis zum Schluss begleiten und eine Methode wählen, die absolut schmerzfrei und möglichst angstfrei ist!!!
    Um Missbrauch vorzubeugen und auch die Organisationen zu schützen, sollte man von unabhängigen Ärzten zwei Zeugnisse vorlegen müssen. Und es sollte ein psychologisches Gespräch geführt werden. Auf keinen Fall darf es lukrativ für irgendjemanden sein!!!
    Was den Sterbetourismus angeht, so wäre das kein Problem, würden andere Länder dies ebenfalls zulassen! Ansonsten soll für ausländische Patienten gelten, was auch für Schweizer gilt (in der Schweiz wohnhafte)…
    Es gibt wohl keine schwerere Entscheidung ob man sich mit einem Suizid die Erlösung geben soll oder nicht. Aber wenn sich jemand das wünscht, dann sollte er (oder sie) diese Möglichkeit auf jeden Fall haben dürfen!!!

  5. Housi Bätscher sagt:

    Ja zur Sterbehilfe, Unsere Gesellschaft bemüht sich für eine Würdevolle Geburt, warum nicht auch für einen würdevollen Tod? Ich möchte einmal selber über mein Leben entscheiden können. Unsere Politiker sollten sich unbedingt wichtigeren Themen annehmen. Leider ist es so,dass wir Zuhause und in den Spitäler immer weniger Platz und Zeit finden um Würdevoll zu Sterben.

  6. Thöni Alfred sagt:

    Ärzte sollten wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden die Alte Todkranke Menschen Monatelang oder Jahrelang zum Leben zwingen,denn
    diese Menschen,möchten mit Sicherheit nicht mehr
    Leben! sie werden nämlich nur noch gequält für die
    Pharmaindustrie für Versuche.

  7. eugen bissegger sagt:

    Den Wunsch zu äussern “Ich will sterben, wann ich es will und für richtig halte” oder so ähnliche ( egoistische Zwängerei? ) müssten sich jedoch auch mit der Vorstellung befassen, dass Wollen und tatsächlich Ausführen können zum gegebenen Zeitpunkt dann vielleicht auch noch zwei verschiedene paar Schuhe sind. Wenn gar keine medizinische Krankheitsdiagnose vorliegt aber chemisch zugeputzt in Verzweiflung gekommen ( ich weiss von was ich rede, würde jedoch zu weit führen) einfach den Scherlingsbecher trinken, wenn es einem überdrüssig geworden ist in dieser (tatsächlich kranken) Welt, kann es doch auch nicht sein. Vielleicht, sich auch mit den eigenen Ängsten befassen, bezüglich Tod, oder halt akzeptieren lernen, dass dem Tode noch niemand entronnen ist. Das ist doch tröstlich

  8. Lori sagt:

    Ueber mein Leben bestimme ich selbst. Es wäre noch schöner wenn ich da noch den Staat um Erlaubnis bitten soll, wenn möglich noch unter Vorauszahlung von einer Gebühr. Der Tod gehört zum Leben. Wenn ich der Meinung bin jetzt ist Schluss, so hilft mir die SBB, der Strick, das Wasser, oder genügend Schlafmittel oder der Auspuffschlauch.

  9. max schmid sagt:

    Je mehr Verbote und Gesetze je schlechter! ich hoffe
    dass ich meinem leben bei Bedarf selber ein Ende setzen kann und nicht noch eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen muss.

  10. Roschi sagt:

    Das die Medizin heute viel leisten kann, ist unbestritten. Aber vielen Menschen kann auch die beste Medizin nicht mehr helfen und das Leben wird zur Qual. Darum bin auch ich der Meinung, dass jeder selbst über sein Leben zu entscheiden hat. Weder der Staat, noch sonst jemand hat da etwas zu bestimmen. Leider gibt es aber auch hier eine andere Seite. Aufgepasst das Suizidbeihilfe- Organisationen nicht zu einem Volkssport werden. Labile Menschen gibt es immer mehr, und wie ist das jetzt auch noch genau mit unseren Gefühlen? Einmal sind diese dort, das nächste mal auf der anderen Seite. Darum kann es nicht sein das man auf Knopfdruck solche Suizidbeihilfe- Organisationen abrufen kann. Das solche Organisationen finanziell von Krankenkassen und Versicherungen unterstützt werden, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Die sind natürlich sehr froh über die Suizidbeihilfe- Organisationen. Weniger chronisch Kranke, ob dann die Sterbegelder noch ausbezahlt werden, ist auch eine andere Frage. Schlussendlich geht es wieder einmal ums Geld, wie immer. Vielleicht wird das Geld irgendwann den Mensch abschaffen, oder ist das schon so?

  11. S. Gerber sagt:

    Ich verurteile jegliche Bevormundung über meîn Leben. Als Tierhalter mache ich mich strafbar, wenn ich ein Tier bei einer schweren Krankheit leiden lasse und nicht einschläfere. In genau dieser Situation will ich das uneingeschränkte Recht haben, über mein Leben zu entscheiden. Wird mir dieses Recht durch Gesetzte stritig gemacht, bin ich weniger Wert als ein Tier. Dies werde ich nie akzeptieren können. Ich wünsche all denen, die gegen die Sterbehilfe sind, dass sie an einem qualvollen Tod erleiden müssen, elend verecken müssen. Ich dagegen möchte in würde sterben, auch wenn ich dabei etwas nachhelfen muss.

  12. Thomas sagt:

    Ein bestimmtes Mass an staatlicher Kontrolle bei der Sterbehilfe braucht es meines Erachtens. Ohne diese könnte es durchaus vorkommen, dass in Einzelfällen zum Tod “nachgeholfen” wird, obwohl der betroffene Mensch vielleicht gar nicht hätte sterben wollen. Auf gar keinen Fall akzeptieren kann ich es, wenn sich Personen aus religiösen Gründen dafür einsetzen, die Sterbehilfe zu verbieten. Hier muss Staat und Kirche ganz klar getrennt sein.

  13. Mia B. sagt:

    Durch den medizinischen Machbarkeitswahn wird meist der naturgegebene Todeszeitpunkt ausgetrickst, “dem lieben Gott ins Handwerk gepfuscht”. Es scheint mir daher logisch, dass angesichts dieser grenzenlosen Machbarkeit auch die gegenteilige Möglichkeit offen sein muss. Wer die Gewissheit hat, ein würdiges Ende verlangen zu können, wird auch länger und mit grösserer Gelassenheit ausharren und Leiden ertragen. Die Angst aber, den richtigen Zeitpunkt zu verpassen und dann der geldgierigen Medizinerkaste, den Spitälern und Pflegeheimen ausgeliefert zu sein, ist unerträglich.
    Wir sind eine unglaublich dämliche und dekadente Gesellschaft, die den Tod dermassen tabuisiert. Es sieht so aus, als ob sterben etwas Unanständiges wäre..

  14. eugen bissegger sagt:

    Noch eine letzte Anmerkung:
    Denke, dass man unterscheiden muss zwischen verschiedenem, bezüglich Sterbehilfe.
    1. Wirklich medizinisch diagnostizierte unheilbare Krankheit, welche der/die betroffenen Menschen im Leiden selbst wahrnehmen und den Leidensweg hilfreich vorzeitig beenden wollen. Um das geht es, un dies wird geregelt, eben in der Möglichkeit dies tun zu können.
    2. “Sterbewillige” mit psychischen Problemen, welche auch mit (schwerwiegenden somatoformen) Schmerzen einhergehen können. Aber, es sind, mit entsprechender Diagnose und Behandlung/Begleitung wohl auch schon einige dem Teufel vom Karren gefallen.
    3. Mit der gesetzlichen (strengen?) Regelung eben das Ausufern à la Eugenik zu verhindern, weil,
    4. man stelle sich vor, es gibt wieder Krieg, nicht zu hoffen, aber nicht unmöglich, auch in unseren Breitengraden

  15. eugen bissegger sagt:

    Noch eine letzte Anmerkung:
    Denke, dass man unterscheiden muss zwischen verschiedenem, bezüglich Sterbehilfe.
    1. Wirklich medizinisch diagnostizierte unheilbare Krankheit, welche der/die betroffenen Menschen im Leiden selbst wahrnehmen und den Leidensweg hilfreich vorzeitig beenden wollen. Um das geht es, und dies wird geregelt, eben in der Möglichkeit dies tun zu können.
    2. “Sterbewillige” mit psychischen Problemen, welche auch mit (schwerwiegenden somatoformen) Schmerzen einhergehen können. Aber, es sind, mit entsprechender Diagnose und Behandlung / Begleitung wohl auch schon einige dem Teufel vom Karren gefallen, aber eben Chemieproblematik mit gravierenden suizidalen Nebenwirkungen!
    3. Mit der gesetzlichen (strengen?) Regelung eben das Ausufern à la Eugenik zu verhindern, weil,
    4. man stelle sich vor, es gibt wieder Krieg, nicht zu hoffen, aber nicht unmöglich, auch in unseren Breitengraden und

  16. eugen bissegger sagt:

    Noch eine letzte Anmerkung:
    Denke, dass man unterscheiden muss zwischen verschiedenem, bezüglich Sterbehilfe.
    1. Wirklich medizinisch diagnostizierte unheilbare Krankheit, welche der/die betroffenen Menschen im Leiden selbst wahrnehmen und den Leidensweg hilfreich vorzeitig beenden wollen. Um das geht es, und dies wird geregelt, eben in der Möglichkeit dies tun zu können.
    2. “Sterbewillige” mit psychischen Problemen und anderen, welche auch mit (schwerwiegenden somatoformen) Schmerzen einhergehen können. Aber, es sind, mit entsprechender Diagnose und Behandlung / Begleitung wohl auch schon einige dem Teufel vom Karren gefallen, aber eben Chemieproblematik mit gravierenden suizidalen Nebenwirkungen nicht unterschätzen.
    3. Mit der gesetzlichen (strengen?) Regelung das mögliche Ausufern à la Eugenik zu verhindern, weil,
    4. man stelle sich vor, es gibt wieder Krieg, nicht zu hoffen, aber nicht unmöglich, auch in unseren Breitengraden nicht und dann herrschen schleichend demokratisch erreichte Gesetzesgrundlagen, auch sogenannt unwertes Leben auszulöschen.
    Und abschliessend, nicht belehrend, man muss dieses Thema sorgfältig und nicht oberflächlich behandeln.

  17. eugen bissegger sagt:

    War nicht Absicht, der doppelte Kommentar. Senftube zu!

  18. Studer Viona sagt:

    Jeder hat das Recht auf Selbstbestimmung. Die Bevormundung durch den Staat ist ein weiteres Mittel der Versklavung des Bürgers. Angst vor dem Tod bedeutet Angst vor dem Leben. Leben und Tod sind die beiden Seiten derselben Medaille. Untrennbar eins. Weder der Staat noch sonst wer kann trennen, was immer eins ist, war und immer sein wird. Lasst sie gehen, die gehen wollen. Es ist ihr Recht!

  19. eugen bissegger sagt:

    Studer Viona sagt: Und ich sage: Senftube nochmals auf! Haben Sie schon einmal einen Menschen sehr gerne gehabt und ehrlich geliebt und mitbekommen was so alles im psychischen Bereiche, aus welchen Gründen auch immer, abgehen kann? Ich glaube nicht! “Lasst sie gehen, die gehen wollen. Es ist ihr Recht”. In welcher “Sekte” sind Sie mitglied? Wissen Sie, ich hatte nebst einer suizidierten ehemaligen Partnerin auch noch einen Bruder, welcher tödlich verunfallte, eine Mutter welche an Krebserkrankung verreckte, einen Vater, welcher an Herzinfarkt verstarb, einen lieben Schwager welcher jetzt infolge eines Hirnschlages schwer behindert ist und da kommen irgendwelche, entschuldigung, Arschlöcher daher, welche von tuten und blasen keine Ahnung haben – hat mit Sex nichts zu tun.

  20. Roland sagt:

    Naturgemäss ist jeder Mensch bereit, gewaltige Anstrengungen und ggf. auch Schmerzen hinzu-nehmen, um zu überleben. Dies setzt jedoch voraus, dass das Leben noch lebenswert ist! Bei eindeutigen Diagnosen, wo enorme medizinische Behandlungen notwendig sind, um den Tod noch ein paar Wochen oder Monate hinauszuzögern, jedoch keine Chance auf Heilung besteht, wird kaum beachtet, was diese Menschen oft psychisch durchstehen müssen. Die oft schreckliche Angst auf das unausweichliche Ende, wird dadurch ebenfalls unnötig verlängert. Auch ich habe liebe Menschen verloren wo man sagen musste: “Gott sei Dank, er/sie ist nun erlöst und muss nicht mehr leiden”! Ich denke, auch die meisten Leser haben schon solche Erfahrungen gemacht. Die Antwort auf eine verantwortungsvolle Sterbehilfe ist dadurch gegeben.

  21. Gut Robert sagt:

    Nun mal zum echten Gesetz:
    Gott lässt sich nicht ins “Handwerk” pfuschen. Es wird alles durch Karma und Reinkarnation ausgeglichen.

  22. Rita sagt:

    Bundesgesetz, Glaube, Reninkernation hin oder her, wenn die Lebensumstände für ein würdiges Leben nicht mehr gegeben ist, so soll diese Person, oder seine Angehörigen selbst entscheiden können, ob man ihm unter Gewalt das Leben verlängert. Ich kenne zuviel Leid und Schmerz. Oder muss es klassischer Sportsunfall sein, damit derjenige, der nicht mehr kann, seine Ruhe hat, nur einzig, dass es für das Umfeld und den Staat stimmt, das kann es doch nicht sein

  23. wyss sagt:

    Was ist “würdiges Leben”? M.E. ist jedes Leben würdig, weil es aus der Hand des Schöpfers kommt. Er hat gewollt, dass ich hier auf Erden geboren worden bin. Er ist es auch, der bestimmt, wann dieses Leben zu Ende geht und auf welche Weise! Er gibt mir die irdische Wegstrecke, um Ihn zu suchen und zu finden, in Seinem Wort, der Bibel. Sie offenbart mir Jesus Christus, der durch Seinen Sühnetod am Kreuz mir (uns) Vergebung und ewiges Leben in der Herrlichkeit (d.h. im Himmel) schenken will. Die wichtigste Frage lautet demnach: nehme ich dieses Geschenk für mich persönlich in Anspruch oder verwerfe ich es. Von diesem Entscheid hängt meine Ewigkeit ab!

  24. pat sagt:

    Soweit kommt es noch dass mir irgend jemand vorschreibt wann und wie ich zu sterben habe. Es ist mein Leben und meine persönliche, intime Entscheidung. Als erwachsene Person weiss ich wohl am besten Bescheid was ich zu verantworten habe, und es danach kein zurück mehr gibt. Sollte ich mich mal für einen Suizid entscheiden, dann werde ich eine Möglichkeit finden mit oder ohne Hilfe, egal ob das zu Hause ist, auf der Strasse oder sonst wo. Das Sterben gehört nun mal zum Leben auch wenn es die meisten Menschen nicht wahr haben wollen. Ich will nicht halb tod in einem Spitalzimmer oder so dahinwegetieren. Sowas ist kein menschenwürdiges Leben für mich. Klar, jeder definiert menschenwürdig etwas anders, deshalb ist es auch wichtig dass jeder selbst entscheiden kann was er/sie will. Was weiss der Staat schon von jeder einzelnen Person um sowas wichtiges für ihn/sie entscheiden zu können? Nichts!

  25. Rudi sagt:

    Es ist immer eine Sache, die man aus verschiedenen Winkeln anschauen kann und sollte. Fakt ist, dass jeder sich selber oder über sich selber Entscheiden können sollte. Wir werden vom Staat schon genug Bevormundet, auf der anderen Seite sollte es schon eine Regelung in der Sache geben. Sonst wird dann wol mal einer Sterben der es gar nicht wollte. Es gab da ja schon genug deren Todesengel die sich als Erlöser angesehen hatten. Und darum sollte es so geregelt werden, dass Missbrauch nicht statt finden kann. Es gibt viele Beweggründe sein Leben oder über sein Leben zu Enscheiden. Wenn jemand unheilbar Krank ist und sich Geistig darüber im Klaren ist, aber Körperlich ein Wrak, dann wäre es für mich keine grosse Frage mehr, sich das Leben vorzeitig zu nehmen.
    Das hat mit Politik oder gar mit Glauben nichts zu tun. Das hat mit Gott oder Gestz nichts zu tun. Es ist mein Wille, wenn es dann mal soweit sein sollte.

  26. Rudi sagt:

    Ich hab da noch meine eigene Interpretation.
    Stell dir vor, dein kleiner Hundeli ist derart von Krank, dass du ihn nicht mehr streichel und liebkosen kannst. Er jault und wimmert vor Schmerz, er kann dir ja nicht sagen wo es Weh tut. Du lässt ihn leiden bis er jämmerlich in deinen Armen verreckt, und ? Was tust du? Du lässt ihn Einschläfern. Ob er will oder nicht. Du hast Verstand, kannst dich Ausdrücken! Hat ein Tier mehr Recht??

  27. Bogusch Heinz sagt:

    Mich würde interessieren, was geschieht bei der Einnahme von diesm sterbehilfsmittel ?
    Muss man da leiden ?
    Wie lange ist man noch bei Bewusstsein ?
    Was für Schmerzen spürt man noch ??
    Über diese Fragen steht nirgens ein Wort ?

    • Antwort auf die Frage von Heinz Bogusch: Natriumpentobarbital, das auch in der Schweiz nur auf ärztliches Rezept erhältlich ist, wurde vor Jahrzehnten als Schlafmittel eingesetzt. Eine tödliche Überdosis dieses Barbiturats wirkt nicht grundsätzlich anders: Muskeln entspannend, rasch einschläfernd bis in tiefe Bewusstlosigkeit und allmählich die Herz- und Atemfunktionen lähmend. Normalerweise sollte das Einschlafen innerhalb weniger Minuten ohne Schmerzen und Krämpfe verlaufen. Vor der Einnahme des Wirkstoffs schlucken Suizidanten für gewöhnlich eine Tablette, die den möglichen Brechreiz verhindern soll. Komplikationen sind auch hier nicht völlig auszuschliessen. (Auswirkungen auf Angehörige und Nahestehende hat der begleitete Suizid auf jeden Fall!).
      Das in Wasser gelöste NaPentobarbital-Pulver schmeckt sehr bitter, weshalb die Suizidbegleiter nach dem Einnehmen eine Süssigkeit zum Essen oder ein gesüsstes Getränk hinterher reichen.

  28. Der Staat dringt immer weiter in die persönlichen Rechte vor. Wenn ich im Besitz meiner geistigen Urteilsfähigkeit bin, hat das auch der Staat zu respektieren.

  29. Rentsch Alfred sagt:

    Statt Monate oder gar Jahre dahin zu siechen, ist es wirklich besser dem ein Ende zu setzen.
    Auf jeden Fall werde ich meine Familie ermächtigen, falls bei mir sowas eintritt, das Ganze zu beenden.

  30. grand sagt:

    Ueber mein Leben werde ich selber bestimmen. Da lasse ich mir nicht vorschreiben wenn ich sterben darf oder nicht. Der Staat soll dazu die nötige Struktur schaffen. Selbstmorde sind nicht verboten, oder? Der Staat bestimmt schon genug über unser Leben.
    und was wir zutun haben.

  31. Mettler Stefan sagt:

    Himmelarsch jedes Tier kann man einschläfern, nur wir müssen aus Gründen der Forschung und dem Profit der Nimmersatten bis zum bitteren Ende leiden. Jeder Mensch sollte jederzeit von dieser ungerechten und egoistischen Welt gehen können wenn er es für richtig hält. Niemand wurde gefragt, ob er auf diese Welt kommen will, aber alle wollen bestimmen wann und wie man gehen kann, was soll das.Wieviele Menschen müssen sich noch von Brücken stürzen, vor das Tram oder die SBB werfen usw. und damit unschuldige Menschen traumatisieren. Wieviele müssen in diesem System noch Amok laufen bis IHR merkt, dass vieles nicht mehr stimmt. Ich glaube dass das was nach dem Tod kommt, nicht schlimmer ist als unser derzeitiges LEBEN. Vom Tod haben viele keine Angst, aber eben vom WIE sterben. Tschüss bis in einer anderen hoffentlich besseren Welt.

  32. Hirsbrunner sagt:

    Ich denke die Menschen sollten wieder vermehrt zueinander stehen, viele Menschen die alt sind, fühlen sich einsam. Menschen mit einer Behinderung oder Psychisch Kranke Menschen, können sozial isoliert werden, sind teils vom öffentlich Gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen oder werden gemieden. Jeder Mensch kann jemandem, das Gefühl vermitteln nicht alleine zu sein. Sich aktiv sozial angagieren, zum Beispiel im Besuchsdienst von Altersheimen und Institiutionen.

  33. Tierfreund sagt:

    soll ich weniger Recht haben wie mein Hund? Der Tierarzt hilft selbstverständlich einem Hund, wenn es keine Heilung mehr gibt. Muss der Mensch nicht das gleiche recht haben? Muss der mensch elendiglich verrecken?

  34. Hr. Landolt sagt:

    Mit gegen 70 mache ich mir langsam Gedanken über mein Ende.
    Ich habe keine Angst vor dem Tod. Ich glaube an ein finales Einschlafen.
    Angst habe ich vor dem Sterben.
    Wie soll man den Lebensabend geniessen können, wenn man nie weiss ob man zum Ende nicht gezwungen wird, monate-,ja jahrelang physisch oder psychisch qualvoll dahinzuserbeln.
    Ich möchte als freier Mensch nach meinem Willen entscheiden zu können, wie und wann ich ruhig und mit Würde aus dem Leben scheiden kann.
    Leider spielen sich hier Kirchen, Psychiater und sonstige Besserwisser als Moralapostel auf und wollen mich mit ihren Ansichten vergewaltigen.
    Ich habe Angst, dass ich in Zukunft meinen Sterbewunsch noch wochenlang vor Psychiatern und Aerzten rechtfertigen muss und so mein Leiden verlängert würde.
    Noch schlimmer ist es, wenn ich aus irgendeinem Grund nicht mehr urteilsfähig wäre und ich dann trotz klar schriftlich niedergelegter Willensäusserung nicht mehr in den Tod gehen könnte.
    Das heisst für mich zB. dass ich bei beginnendem Alzheimer viel früher aus dem Leben scheiden müsste als ich eigentlich wollte.

  35. Zioerjen W. sagt:

    Ich will nicht, dass mir die Politik, die Kirche/Religion, die allgemeine Medizin, die Psychiatrie oder der Gesetzgeber sagt, wann – wie – und wo ich sterben darf!
    Ich will, dass eine von mir im urteilsfähigen Zustand klare schriftlich niedergelegte Willensäusserung, wann ich sterben will, ohne wenn und aber – vorallem in einem nicht mehr urteilsfähigem Zustand akzeptiert wird!
    Das wird für mich Gültigkeit erlangen, wenn ich aus einem lebensbedrohlichem Zustand reanimiert werden soll und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass meine Lebensqualität als Pflegefall weiter bestimmt wird oder z.B. eine unheilbare Krankheit wie Krebs, Alzheimer, usw. ein Schwerstpflegefall aus mir machen wird.
    Das und nur das will ich – von wem auch immer – vorbehaltlos akzeptiert wird!
    Nur so meine ich, kann ich ohne Furcht vor Fremdbestimmung und unnötigem Leiden in Würde sterben.

  36. Bea sagt:

    Wir brauchen gar keine Dignitas oder Exit- es gibt genügend Hexen und Satanisten welche Menschen verfluchen und diese Menschen erleiden dann tatsächlich einen regelrechten Todeskampf.
    Ist mir auch passiert, jedoch darf ich noch in der Gnade Gottes leben und habe dies überlebt!!
    Sehr traurig aber leider wahr!!

  37. Mannhart Philipp sagt:

    Ich will nicht den Staat oder irgend so einen studierten Neunmalklug-ethiker fragen müssen, ob ich mein Leben denn nun beenden darf oder nicht!
    Mein Leben gehört mir und ich darf es beenden, wann ich will, ob es jetzt von alleine sich zu Ende begibt oder ob ich mir selber helfe, diese Entscheidung liegt bei mir alleine.
    Abgesehen davon, dass Exit nichts für mich entscheidet, sondern nur meine Urteilsfähigkeit und längerdauernde Überzeugung feststellt und mich dann in meinem Willen unterstützt!
    Der Bund darf nichts am bestehnden Gesetz ändern, dieser Prozess gehört mir und nicht Vater Staat!

  38. Sylvia B. sagt:

    Ich wäre lieber ein Tier, weil diese auf eine humanere Art sterben dürfen als wir Menschen! Niemand muss sein Leben beenden oder diesbezügliche Hilfe in Anspruch nehmen wenn er das nicht will, aber bitte lasst jeder Person den freien Willen für sich selbst zu entscheiden wann er/sie nicht mehr leben will. Wenn man nicht riskieren will, vom Staat bevormundet zu werden und wenn man vermeiden will, dass man u.U. zu einem späteren Zeitpunkt zu einem unwürdigen Leben gezwungen wird, dann bleibt ja keine andere Wahl als das Zepter selbst (frühzeitig) in die Hand zu nehmen…….

  39. Amstutz Ruedi sagt:

    Für mich zahlt lebenshilfe (günstiger wohnraum für ältere menschen, krankenkassewesen, unmögliche altersheimtarife) mehr als sterbehilfe, die nicht zu sehr zu strukturieren ist: jeder soll selber entscheiden können!

  40. Yllen sagt:

    Wir brauchen ein Bundesgesetz, das die Selbsttötung regelt, nicht in dem Sinne, dass die Sterbeorganisationen bevormundet oder bevorzugt werden, sondern in erster Linie, dass der Sterbewillige die Möglichkeit hat, sich ein Mittel zu beschaffen, wenn das Leben zu schwer geworden ist. Dies unabhängig davon, ob ein Mensch todkrank, psychisch oder chronisch krank oder alt ist. Ausserdem ist die Frage jetzt zu beantworten, wie man sich denn umbringen soll, wenn man sich nicht erschiessen, nicht vor den Zug legen und nicht von der Brücke springen will. Das Horten von ungeeigneten Medikamenten nach deren Einnahme man eventuell gar nicht erlöst wäre ist keine würdige Massnahme. Ich möchte ohne Exit oder Dignitas ein Medikament bereit wissen, das ich benützen kann, ohne zu leiden und meinen Angehörigen einen “blutigen Selbstmord” zuzumuten.

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