Unsere Meinung zum begleiteten Suizid

24. November 2009 von Dr. Thomas Meyer Einen Kommentar hinterlassen »

Die unerwartet starke und leidenschaftliche Beteiligung vieler Leser an unserem Blog zum begleiteten Suizid hat uns veranlasst, vorzeitig nochmals Stellung zu beziehen.
Vier von fünf Teilnehmenden an der Abstimmung finden es wichtig, dass die terzStiftung sich zum Thema „begleiteter Suizid“ äussert. Wir meinen, dass wir die Interessen der Personen im dritten und vierten Lebensabschnitt nicht glaubwürdig vertreten können, wenn wir uns um klare Aussagen zu heiklen Themen drücken. Deshalb beziehen wir Position zu Fragen von begleitetem Suizid, Suizidbeihilfeorganisationen, Bundesgesetzes-Entwürfen hierzu, Sterbehilfe und Palliative Care.
Fast zwei Drittel derjenigen, die abgestimmt haben, sind für eine staatliche Regulierung. Das bedeutet natürlich nicht automatisch die volle Zustimmung zu genau dem einen Gesetzes-Entwurf, den Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Ende Oktober in die Vernehmlassung gegeben hat. Es zeigt jedoch eine starke Mehrheit für ein Gesetz über den organisierten begleiteten Suizid.
Von den Teilnehmenden an unserer Abstimmung können sich 84 Prozent für sich einen begleiteten Suizid vorstellen. Das ist erheblich mehr, als bei einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage zu erwarten wäre. Exit hat 52’000 Mitglieder, Dignitas in der Schweiz 834 (auf der ganzen Welt knapp 6’000) – jeweils nach eigenen Angaben. Bei uns haben die Mitglieder der beiden Organisationen einen Anteil von 30 %. Dieses weit übermässige Vorkommen zeigt uns, dass der Blog die Gegner des begleiteten Suizids oder der Selbsttötung weniger anzieht, was überhaupt nicht in unserer Absicht läge – im Gegenteil.

Einige Punkte, die vielleicht missverständlich formuliert waren und die womöglich falsch verstanden wurden, möchten wir nochmals ganz deutlich erläutern:
Die terzStiftung lehnt ein Verbot von Suizidbeihilfe-Organisationen ab.
Wir möchten, dass Exit und Dignitas nach Regeln, die dem Schutz der Sterbewilligen dienen, weiter arbeiten können. Der Gesetzesentwurf, der ein Verbot von Exit und Dignitas anstrebt, ist ein Irrweg. Er will urteilsfähige kranke Bürgerinnen und Bürger in dieser existenziellen Frage bevormunden, ob und wann sie sterben dürfen. Das darf und kann nicht sein. Zudem widerspricht er dem Wunsch der weit überwiegenden Mehrheit des Schweizer Volks.
Im Zentrum unserer Überlegungen steht das Selbstbestimmungrecht der sterbewilligen Kranken und ihre Verantwortung, nicht nur sich selbst gegenüber, sondern auch gegenüber ihren Angehörigen. Wir muten ihnen die Verpflichtung zu, sich auch mit den Folgen ihres Wunschs für die nächsten Bezugspersonen auseinander zu setzen.
Damit ist keinesfalls gemeint, dass eine private oder öffentliche Instanz das Recht haben sollte, jemandem den Suizid zu verbieten oder ihn nahezulegen. Für uns ist der Suizid, ob begleitet oder nicht, immer eine ultima ratio. Es muss, zum Schutz aller Betroffenen, sichergestellt werden, dass nicht Fremdeinflüsse den Ausschlag geben bei der Entscheidung über Leben und Tod.
In die Prophylaxe muss deutlich mehr investiert werden. Kranke, Behinderte und ältere Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, der Gesellschaft zur Last zu fallen. Das ist ein immer wieder gehörtes Argument – verbunden mit dem Gefühl der Nutzlosigkeit. Nutzen stiftet in unserer Leistungsgesellschaft nur die Person, die auch produktiv tätig ist. Was genau in einer solidarischen Gemeinschaft nicht sein darf.  Wir sind der Überzeugung, dass genau da angesetzt werden müsste und nicht in einer Überregulierung oder gar bei einem Verbot der beiden Suizidbeihilfeorganisationen.

Wenn trotz aller Bemühungen der Angehörigen und der Pflegenden ein Mensch den Sterbewunsch über längere Zeit immer wieder ausspricht und keine Einwirkung Dritter vorliegt, muss dem Wunsch entsprochen werden.

Der Staat hat nach unserer Auffassung dafür zu sorgen, dass die Abläufe bis zum Vollzug einheitlich geregelt sind und eingehalten werden. Aus unserer Sicht müsste er auch die  Preisgestaltung regeln. Es kann nicht sein, dass Notlagen finanziell ausgenutzt werden. Der Staat hat auch hier eine Schutzpflicht gegenüber dem Individuum. Dies darf aber nicht so verstanden werden, dass der Sterbewillige bedrängt wird, auf den Vollzug zu verzichten.
(RK/TM)

Einige weitere Aspekte des begleiteten Suizids, zu denen klärende Worte angebracht sind, finden Sie hier>>

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  1. rolf haslinger sagt:

    45 Jahre arbeitete ich, tw. in leitender Position als dipl. Rettungsfachmann, mit Ausbildung in Anästhesie, Notfallstation, Wasser- und Flugrettung. Heute in Pension gibt es zum Problem m.E. eine adäkuate Lösung: die schriftliche, beglaubigte, verbindliche Patientenverfügung. Wenn der Schmerz eines Leidens Dimensionnen annimmt, die für den Betroffenen unerträglich werden (Schmerzscore 1-10) ist es ethisch, menschlich und medizinisch nicht verantwortbar, auf die Wünsche des Patienten, nach ohnehin absehbarem Ende, nicht einzutreten.
    Hier wäre ich heute sogar bereit, als gläubiger Christ diesen Suizidwunsch zu begleiten.

  2. Schwendeler sagt:

    Auf einmal dürfen wir nicht mehr selber entscheiden ob leben oder sterben, warum? Wir hoch “intelligenten” Menschen bestimmen jeden Tag über Millionen von Tieren die sterben müssen oder nicht, damit wir zu essen haben, oder wenn unsere Haustiere leiden müssen bestimmen wir auch dort zu ihrem Besten, da wir ja soooo über alles Bescheid wissen. Da spricht uns niemand das Recht ab. Und jetzt auf einmal werden wir total entmündigt, wir sind zuuuuuu dumm über unser eigenes Leben oder den Tod zu entscheiden und in Frieden und Ruhe einschlafen zu können ? ? ? ? Aber…. natürlich haben wir ja noch die Chance in unserer Dummheit(gem. Fr. Widmer-Schlumpf)den Zug zu benützen oder irgendwo runter zu springen. Wenigstens das kann uns niemand vorschreiben. Wie schizophren sind unsere Politiker geworden? Hätten die nichts Besseres tu tun? Es geht doch nur noch um den Profit bei der Pharma Industrie und manchmal, nein des öfteren, hat man das Gefühl unsere Bundesregierung steckt mit drin. Alle stöhnen über die Krankenk. Kosten aber ändern tut sie keiner. Ich bin seit Jahren bei EXIT und hoffe, dass man mir dann auch einen friedvollen Abgang von dieser Welt schenken kann wenn ich finde es ist die Zeit dafür gekommen und ich nicht tot gepflegt werden muss. Es grüsst: D.S.

  3. Paul Tschamper sagt:

    Ich bin seit 22 Jahren Mitglied bei Exit. Der Grund des Beitritts war, weil ich einige Personen kannte, die die Hilfe der Exit angerufen hatten und dann seelische Hilfe erhalten haben, statt Sterbehilfe.
    Seit meiner Pensionierung lese ich in der Bibliothek die Texte der 3 gröseren Zeitungen. Viele Texte sind für unsere ältere Gesellschaft ein Skkandal. Im Aargau werden die verwitweten Rentner geplündert. Niemand stopp das. Der Präsident und Vicepräsident der Steuerbeamten hatte mehrmals dieses Vorgehen beanstandet als Verbrechen gegen die Bundesverfassung. Die Rentner haben keine Lobby
    im Parlament.

  4. Rentsch Alfred sagt:

    Ich finde es abstrus, dass alte sehr kranke Menschen dahin vegetieren sollen.
    Natürlich ist es bei gierigen Erben oft erwünscht, dass sie möglichst schnell erben können.
    Dass sich jetzt der Staat plötzlich einmischt, macht mich stutzig. Kann es sein, dass der Staat dann auch wieder mal kassieren will?
    Ein jeder der noch bei klarem Verstand ist, sollte selbst entscheiden können, wann er gehen will.

  5. Kurt Rüfenacht sagt:

    In 31 Spitälern und Palliativzentren recherchierte ich betreffend dem aktuellen Stand und den zukünftigen Möglichkeiten der Palliativmedizin. Eigentlich wollte ich ein Buch verfassen, doch auf Wunsch meiner Informantinnen und Informanten – vorwiegend Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal in leitenden Stellungen – möchte ich davon absehen, um diese Personen in ihren Positionen nicht zu gefährden.

    Solange die Palliativmedizin – und das bestätigten mir alle Fachleute – längst nicht allen Tumorpatienten Hilfe anbieten kann, grenzt es an ein Verbrechen, sie an Stelle der Sterbehilfe zu propagieren. Vorherrschend betrifft dies Eugen Brysch, Deutsche Hospize, welcher sich als Sterbehilfe-Gegner in allen umliegenden Ländern einmischt. Nicht zu übersehen, dass sich gerade in Deutschland ein neuer Wirtschaftszweig etablieren möchte, was die Angst vor Sterbehilfeorganisationen begründet.

    Gemäss Umfragen Angehöriger von Verstorbenen ergibt sich das gleiche Resultat wie im Gespräch mit Fachpersonal, einem Teil von Schwerstkranken war die Palliativmedizin eine grosse Hilfe, andere starben nicht, sondern krepierten jämmerlich trotz Palliativmedizin.

    Darum sollten die Befürworter der Palliativmedizin nicht gegen Sterbeorganisationen arbeiten, sondern zusammen zu Gunsten Schwerstkranken den besten Weg suchen.

  6. Paul Tschamper sagt:

    Wie die EXIT die Sterbehilfe durchführt, bin ich voll einverstanden. Vor meinem Eintritt in die EXIT habe ich beobachtet, wie EXIT sterbewillige Menschen vor dem Tod gerettet hat.

  7. Franca Gütte sagt:

    Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen – egal in welchem Alter – den Wunsch habe, diese Erde zu verlassen, möchte ich dies aus freien Stücken, ohne eine amtliche Bewertung, aber mit Hilfe einer seriösen Organisation tun. Ich bin seit über 20 Jahren EXIT-Mitglied, weil ich einen Freund habe über einen langen Zeitraum leiden und dahin vegetieren sehen, bis sein Körper zu schwach war um weiter zu leben. Angehörige, liebende, treu sorgende, verantwortungsbewusste, hatten auf der Mitte des Leidenswegs entschieden, was für ihn gut sei. Und ihn auf seinem Sterben in Raten ärztlich betreuen lassen. Die Betreuung bestand allerdings – krankheitsbedingt – aus der Minderung der Schmerzen. Da konnte er noch so um seinen Tod bitten, andere hatten entschieden, dass der Mensch das nicht selbst entscheiden dürfe. Dieses Dilemma möchte ich meiner Familie ersparen..
    Eine Anmerkung zu Dignitas: Öffentlich ignorieren und immer wieder die Behörden darin unterstützen und bestätigen, dass dieser Organisation kritisch und genau auf die Finger geschaut wird. Die freie Wahl des eigenen Todes darf nicht zu einem Geschäft für andere werden.

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