Suizidbeihilfe: Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht?

2. November 2009 von Dr. Thomas Meyer Einen Kommentar hinterlassen »

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat zwei Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe in die Vernehmlassung gegeben. Vielen Kommentatoren erscheint die Reglementierung zu weitgehend. Damit setzt sich Dr. Thomas Meyer, Wissenschaftlicher Leiter der terzStiftung, im folgenden Beitrag auseinander.

Exit und Dignitas sollten nicht nach eigenem Gutdünken Lebensmüde in den Tod begleiten dürfen. Der Staat sollte vielmehr Regeln vorgeben, an die sich alle Suizidbeihilfe-Organisationen halten müssen. Diesen Standpunkt hat die terzStiftung seit ihrer Gründung immer vertreten. Alle Beteiligten sollten immer alles daran setzen, jemanden im Leben zu halten, der schneller sterben will. Kranke müssen die bestmögliche Pflege erhalten. Wenn aber jemand trotzdem bei seinem Entschluss bleibt und ihn wiederholt erklärt, dann muss gewährleistet sein, dass ihn der Staat auf diesem Weg schützt. Aber Suizid ist ein letzter und unwiderruflicher Ausweg, kein „Normalfall“. Darum sind strenge Auflagen keine Bösartigkeit des Gesetzgebers, sondern unverzichtbar, um überhastete Entschlüsse zu verhindern. Der Gesetzesentwurf, den Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vorgelegt hat und den die Mehrheit des Bundesrats mitträgt, ist streng. Nur urteilsfähige todkranke Menschen dürfen sich bei der Selbsttötung helfen lassen. Wer chronisch krank ist, daran aber nicht in absehbarer Zeit sterben muss, hat demnach kein Recht darauf, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen. Von psychisch Kranken müssten die Suizidbeihilfe-Organisationen Abstand halten.

Beweggründe, die schwer wiegen
Nur klare Richtlinien, nur Bundesgesetze können in diesen Fragen von Leben und Tod grössere Sicherheit geben. Die zulässigen Mittel oder Pharmaka für den Suizid etwa oder die Frage, wer die Urteilsfähigkeit der suizidwilligen Person feststellt – das muss geregelt werden. Auch dass nur diejenigen legal um Hilfe beim Suizid bitten dürfen, die todkrank sind, gehört zu den Hürden, die nicht zu flach aufgebaut sein dürfen. Sonst könnte der Damm brechen, und immer weniger schwere Beweggründe für die Selbsttötung könnten ausreichen für die Bewilligung von Suizidbeihilfe. Und dass die Frage des Sterbetourismus beantwortet werden muss, leuchtet ebenfalls ein. Die Suizidbeihilfe-Organisationen arbeiten in der Schweiz legal. Wer bei ihnen Mitglied ist und die (künftig geregelten) weiteren Bedingungen wie etwa die zwei unabhängigen ärztlichen Gutachten erfüllt, darf verlangen, dass ein Suizidbegleiter zu ihm vorgelassen wird, wenn er z.B. langfristig in einem Altenwohn-und Pflegeheim lebt. Das Verbot der Suizidbeihilfe-Organisationen, wie es der alternative Gesetzesentwurf vorsieht, entspricht nicht der Mehrheitsmeinung des Schweizer Volkes. Es entspricht nach Ansicht der terzStiftung auch nicht dem Gebot zur Achtung des Selbstbestimmungsrechts der sterbenskranken Suizidwilligen. Es würde schwer Leidende in dieser existentiellen Frage unnötig bevormunden und sie zu Handlungen treiben, die zum selben Ziel führen. Ganz davon abgesehen, dass durch die Einnahme von Natrium-Pentobarbital ein Tod herbeigeführt wird, der weniger Schrecken mit sich bringt als der Sprung aus dem Fenster oder vor den fahrenden Zug.

Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft

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  1. Hans Graf sagt:

    als langjähriges Mitglied von EXIT unterstütze ich
    diese sehr restriktive Tätigkeit

  2. Regina Flatow sagt:

    Die Sterbehilfe sollte für Jedermann der dies wünscht machbar sein. Ich bin Mitglied bei EXIT weil ich deren Vorgehen begrüsse! Bin ganz dagegen wie Dignitas vorgeht -nochdazu den Sterbetourismus gegen entgeld zu fördern ist nicht tolerabel, so finde ich es notwendig, dass da eine genaue Regel aufgestellt werde im Bezug auf das Vorgehen.Ich selbst habe inder Familie erlebt was Selbstmord bedeutet für die Familie. Obwohl ich schlussendlich das Verständnis hatte für diese Tat! Seit dem habe ich mich entschlossen bei Exit beizutreten, ich möchte einen würdigen Tod erleben sollte ich mal solche Schmerzen ertragen müssen oder an Alzheimer leiden, ich möchte dann schon wissen, dass mein Wille so durchgeführt werde. Natürlich ist das einen persönlichen Entscheid der reiflich überlegt werden muss. Der letzte Wille ist schlussendlich noch das Letzte was man an einem lieben Menschen in Respekt erfüllen kann.

  3. Gisela Warthmann sagt:

    Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass man die Sterbehilfe mit Rahmenbedingungen im Gesetz regelt. Die jetzige Regelung geht mir jedoch in vielen Bereichen zu weit. Wir haben in der Schweiz eine sehr hohe Selbsmordrate. Auch psychischkranke sollten nicht ausgeschlossen werden. Es muss sicher gestellt sein, dass mein letzter Wille, wenn für mich das Leben unerträglich wird, auch repektiert wird. Deshalb bin ich Mitglied von Exit.

  4. marlies Klaus sagt:

    Für eine Selbstötung braucht man keinen Mitwisser; eine noch so strenge Regelung verhindert keinen einzigen Entscheid. Ich bin aber dafür, dass eine klare Regelung für Ärzte und Organisationen gesetzlich verankert wird.

  5. Jean Ph.Mundorff sagt:

    Vor ca 38 Jahren hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Die Aerzte (und darunter Korriphäen des Unispitals ZH) gaben mir damals noch max. 10 % Ueberlebenschance. Ein Wunder ist geschehen und ich lebe heute noch-purrlimunter. Deshalb kann und darf ich doch keinen Menschen beauftragen mich zu töten – schon gar nicht, wenn dieser Mensch nur aus Profitgier diesen Dienst anbietet.Für diesen Dienst kann ich nur Jesus Christus beauftragen und der macht – weiss Gott – seine Arbeit sehr gut.

  6. Jean Ph.Mundorff sagt:

    Als kleiner Zusatz zu meinem vorhergehenden Kommentar :
    Selbstverständlich respektiere ich die Meinung anderer Menschen, die als einzige Lösung eine organisierte Selbsttötung in Betracht ziehen, dann aber nach möglichst strengen Regeln, die die Profitgier dahinter möglichst ausschliesst.
    Die Aufgabe der Terzstiftung wäre hier, nach meiner Meinung auf eine Möglichkeit, wie ich sie im vorherigen Kommentar erwähnte, hinzuweisen.

  7. Eva-Claudine Kilchmann sagt:

    Liebe Terzstiftung

    Ich habe vor drei Jahren meine Mutter mit Exit in den Tod begleitet. Dies war ein prägendes Erlebnis; ich wusste nicht, ob ich sie bis zum Ende begleiten kann, d.h. ob ich die Kraft habe, das mit anzusehen. Bereut habe ich dies nie. Es war ihr Wunsch, geistig vollkommen klar, aber die körperlichen Kräfte schwanden immer mehr.

    Die ganze Thematik haben wir vorher ausführlich bis ins Détail diskutiert. Mein Bruder und ich waren vollkommen einverstanden. Der letzte Wunsch ist zu respektieren.

    Herr Kriesi von Exit hat im letzten Gespräch gesagt, dass er selten eine so frohe Runde erlebt habe; ohne Wenn und Aber.

    Herzliche Grüsse

    Eva-Claudine Kilchmann

  8. Theus M sagt:

    Als Grundsatz ist es hilfreich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, namentlich Organisationen kontrollieren zu können die eine Suiziedbegleitung vornehmen, um Tötungen durch Angehörige oder Drittpersonen ausschliessen zu können.
    Es sollte jedoch im Ermessen des einzelnen Menschen sein, ob er weiterleben möchte oder nicht. Es ist ein Menschenrecht sich selbst zu töten, unabhängig der Schwere oder Art der Krankheit oder Behinderung. Jedes Lebewesen ist unterschiedlich und nicht vergleichbar. Nur das Individuum kann diese Entscheidung persönlich treffen nach eigenem Gutdünken und nicht der Staat. Aufgabe des Staates ist lediglich das Überwachen der Missbräuchlichkeit oder des gegebenen Vorsatzes Dritter.
    M. Theus

  9. Rosemarie Stöckli sagt:

    Für die Sterbehilfeorganisationen – ich bin seit Jahren Mitglied von EXIT – sollen klare gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dem Wunsch auf Selbstbestimmung und ein würdiges Sterben ist dabei gebührend Rechnung zu tragen. Die jetzt vorliegenden Gesetzesentwürfe sind meines Erachtens zu restriktiv. Chronischkranke sollen unbedingt das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.

  10. Hans Moser sagt:

    Ich stecke in der Frage Sterbehilfe in einem gewissen Zwiespalt.
    Einerseits habe ich Verständnis dafür, dass Menschen in bestimmten Situationen ihrem Leben ein Ende setzen wollen. In solchen – gut begründeten – Fällen sollte man ihnen keine Hindernisse entgegenstellen.
    Anderseits empfinde ich ein Missbehagen, dass es Organisationen gibt, die daraus ein Geschäft machen.
    Ich fürche auch, dass das Bestehen von Sterbehilfe-Organisationen auf labilere Menschen einen gewissen Druck ausübt, ihr Leben zu beenden.
    Ob sich solche Fragen durch gesetzliche Regelungen beantworten lassen, muss ich offen lassen.

  11. Fritz Allemann sagt:

    Gesagt und Geschrieben wird sehr viel, ob es der Wahrheit entspricht ist etwas anderes, wenn man aber hört und sieht aus Presse Fotos wie Alte Menschen Bestmögliche Pflege (Schläge)erhalten ist es auch Verständlich das Menschen lieber vorzeitig aus dem Leben gehen wollen, um nicht sollchen Liebevollen Pflegern in die Hände zu kommen. Da fehlt es aber Bern sieht da weg.

  12. r.schläpfer sagt:

    es sind scheinbar die gesunden,die am besten wissen,was leidende menschen auszuhalten haben.darum bin ich seit 10 jahren bei exit,um nicht an schläuchen dahinserbeln zu müssen.

  13. Scherrer Daniel sagt:

    Jeder der schwer krank ist und mit seiner Krankheit nicht weiter Leben will, hat und darf über sein weiter Leben selbst entscheiden und wenn er nicht in der Lage ist selbst zu entscheiden und man sieht keine gesundheitliche Verbesserung ist es die Pflicht im dem Kranken von seinem Leid zu lösen!

  14. Gisler Erich sagt:

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jede Person über sein eigenes Leben entscheiden kann, solange dadurch dritte nicht involviert sind. Was aber die Organisationen betrifft, die diese Absichten Sterbewilliger gegen gutes Geld unterstützt, bezw. organisiert, da bin ich eigentlich dagegen. Es sollte, wenn der Staat schlussendlich das Gesetz ändert, auch eine staatlich geführte und organisierte Einrichtung geben. So würde der Wettbewerb, und dadurch auch der Anreiz zu eventuell illegalen Methoden zum vornherein unterbunden. Auch sollte diese Einrichtung unentgeltlich sein. Ebenso würden die zwingenden Gründe für den freiwilligen Tod (Krankheit, unwürdiges Dasein etc.)hinfällig. Ebenso sollten die Angehörigen falls notwendig entscheiden können, wenn es der oder die Betroffene nicht mehr selbst kann, und nicht irgend ein dazu bestimmtes Gericht. Denn niemand ausser die betroffene Person oder deren nächste Angehörige haben das Recht, über Leben oder Tod zu entscheiden. Das Suizidgesetz gehört schon längstens abgeschafft, denn was bringt es schlussendlich, einen Toten anzuklagen, oder Ihn zu bestrafen, wenn es nicht gelungen ist. Für mich völlig absurd.

  15. Rüfenacht Kurt sagt:

    Ich bin als „kerngesunder“ Mann an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt, laut Statistik ein Todesurteil. Mir bleibt noch Zeit meine Todesart zu zwischen Palliativmedizin und Exit zu wählen. Meine seriösen Recherchen zeigten ernüchternd, dass in der Schweiz (und auch in Deutschland) die Palliativmedizin noch in den Kinderschuhen steckt und längst nicht alle Sterbenden auf einen würdigen und schmerzlosen Tod hoffen dürfen. Eine erfahrene Pflegefachfrau sagte mir vertrauensvoll: „An Krebs wird nicht gestorben, sondern mehrheitlich verreckt.“

    Glücklicherweise gehöre ich zu den von Widmer-Schlupf Auserwählten, die nach aufwendiger Bürokratie durch Exit sterben dürfen. Die Selbstbestimmung der Chronisch- und Psychischkranken wird verwehrt. Widmer-Schlumpfs Kniefall vor den religiösen Sterbehilfegegner und der Pharmaindustrie?

    Ein paar Worte zur Mär, dass alte und kranke Menschen von ihren Angehörigen über Sterbehilfeorganisationen „entsorgt“ werden könnten. Die Vereinbarung mit dem Kanton Zürich und Exit, mit ihren strengen Kontrollfunktionen, kann solche Machenschaften vereiteln. In Deutschland und der Schweiz sind gewaltsame Suizide vor allem bei alten Menschen häufig. Wie viele von ihnen psychisch zum Suizid gezwungen werden bleibt im Dunkeln. Aber das interessiert die Sterbehilfegegner kaum.

    Kurt Rüfenacht
    Ebmatingen

  16. Adelheid Schneider sagt:

    Sehr geehrter Herr Kupferschmid
    Selber krebskrank, momentan aber „einigermassen“ wohlauf, befürworte ich die Sterbehilfe. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Patient sehr betagt ist und/oder starke Schmerzen hat und dass absolut keine Hoffnung auf Erholung besteht.
    Meine Krankheit wurde 2002 diagnostiziert. Verlauf folgender: 9 Wochen Spital mit 3 Kreislaufkollapsen, 4 Tage Bewusstlosigkeit, Gewichtsverlust 16 kg; anschliessend 6 Monate Rollstuhl. Kein Arzt glaubte, dass ich mich noch erholen würde, war ich doch damals schon 77 Jahre alt.
    Gegen alle Erwartungen erholte ich mich wieder. Vier Jahre stand ich unter Opiaten, trotzdem habe ich diese ohne ärztliche Hilfe wieder entwöhnt. Das war aber nicht mein Verdienst, denn ich bekam die Kraft dazu von Gott! Dass ich jetzt noch die täglichen Hausarbeiten erledigen kann und dass ich mit dem Auto kurze Strecken fahre, grenzt an ein Wunder. Die Überlebensaussichten sind 3 bis 5 Jahre. Ich durfte bereits das 7. überleben. Dies wohl darum, weil inzwischen neue Medikamente – wenn auch sehr teure – auf dem Markt sind, in deren Genuss ich nun komme.
    Sie sehen, dass es nicht sehr einfach ist und immer auf die Situation ankommt. Noch habe ich meinen Mann, der inzwischen eine beginnende Demenz hat – sodass ich noch eine Aufgabe zu erledigen habe. Sollte mein Mann jedoch versterben, würde ich beim nächsten Schub leichten Herzens eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Dann wäre meine Mission erfüllt.
    Aus den obigen Ausführungen können Sie erkennen, wie schwierig es ist, ja oder nein zur Sterbehilfe zu sagen. Trotzdem bin ich sehr dafür, dass diese gewährleistet ist.
    Indem ich Ihnen danke, dass Sie sich des Problems annehmen, verbleibe ich
    Adelheid Schneider, Uerikon

  17. Hanna Hegglin sagt:

    Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied bei Exit. Ausschlaggebend war damals v.a. , dass diese Organisation eine der ersten war, die eine Patientenverfügung anbot und auch bereit war, allenfalls bei deren Durchsetzung zu helfen.
    Ich finde, niemand kann für einen anderen Menschen bestimmen, ob er seine physischen oder psychischen Schmerzen noch ertragen kann. Und dass sich dann ein solcher Mensch an einen einfühlsamen Menschen einer Organisation wie Exit wenden kann (statt sich z.B. unter einen Zug werfen zu müssen), finde ich richtig. Uebrigens, ein grosser Teil der Hilfesuchenden nimmt schlussendlich keine Freitodbegleitung in Anspruch sondern stirbt eines natürlichen Todes.
    Gewisse Reglementierungen, wie sie jetzt zwischen Exit und dem Kt. Zürich ausgehandelt worden sind, sind sicher richtig, sie dürfen aber nicht zu restriktiv sein.

  18. Kurt Rüfenacht sagt:

    Ende Oktober hat der Bundesrat Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in die Vernehmlassung geschickt. Ausgerechnet die Sterbehilfeorganisationen wurden nicht eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.
    Der offizielle Verteiler des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) umfasst fast 150 Adressaten, darunter alle möglichen Glaubensgemeinschaften, Familien- und Seniorenorganisationen und sogar den Verband der Unternehmensjuristen. EXIT Deutsche Schweiz, EXIT Romandie, EX – International und Dignitas aber fehlen.
    Liebe Leserinnen und Leser das stinkt zum Himmel!

  19. Es ist leider eine unwiderlegbare Tatsache, dass weltweit behinderte Menschen von der überwiegenden Mehrheit der Gesunden nurmehr als lästige Kostenfaktoren angesehen und auch so behandelt werden.
    Die helvetische Triebfeder diesbezüglich hat auch einen Namen: kurz CB.
    Den betroffenen dann auch noch zu verweigern, ‘den Löffel abzugeben’ ohne sich gleich zu tode foltern zu müssen, erachte ich als Gipfel der Unmenschlichkeit.
    Und wieder ist es hierzulande die rechtsbürgerliche Mehrheit, die diese Menschen lieber als ‘Arbeitssklaven ohne jede Rechte’ zum Leben verdammen will.

    Und darüber hinaus noch als ‘Kostenfaktor’ verfluchen will (Stichwort: Sündenbock).

    Wie wäre es, wenn alle Arbeitgeber dazu verpflichtet würden, prozentual mindestens soviele Behinderte zu beschäftigen, wie es in der Bevölkerung gibt ?
    Behinderte (und besonders Faulpelze, die sich als Behinderte ausgeben) hätten kaum noch brauchbare Ausreden, sich auf’s IV-Sofa zu setzen.
    Es gäbe wohl schnell einen StellenMARKT für Behinderte. Für Arbeitgeber wäre es endlich attraktiv jemanden einzustellen, der halt nicht 110% sondern etwas weniger Leistung zu erbringen vermag.
    Die übrigen Bedingungen wären ja dieselben, die für Nichtbehinderte gelten.

    Die helvetische Politlandschaft lässt Überlegungen, wie ich sie angeführt habe leider nicht zu.

    Daher ist das Suizidverbot, das die rechtsbürgerliche Parlamentsmehrheit beschlossen hat, nichts anderes, als eine modern eingeführte Form der Sklaverei.

  20. Kurt Scherz sagt:

    Wie weit wollen wir es in unserer überregulierten Schweiz eigentlich noch kommen lassen? Es ist doch um Welten besser dass jeder Mensch, aus welchen Gründen auch immer, nach einer genauen Überprüfung seiner Beweggründe freiwillig aus dem Leben scheiden darf. Wenn diese Möglichkeit bestände würden sich vielleicht einige weniger vor einen Zug werfen oder von Brücken springen( man denke an die armen Rettungskräfte).
    Man kann mit jedem Tier zum Tierarzt gehen und es einschläfern lassen, warum wird dies uns Menschen verwehrt? Mein Schwager war an Krebs erkrankt und wollte sterben, er musste aber noch 6 Monate mit starken Schmerzen leiden, trotz hohen Dosen von Schmerzmitteln. Es sollte eine staatliche, kostenlose Organisation sein die sterbewillige unbürokratisch mit geeigneten Medikamenten in den Tod begleitet. Positiver Nebeneffekt wäre eine Einsparung von X Millionen Pflege-und Medikamentenkosten die durch unser momentanes System verursacht werden. Wenn jemand wirklich sterben will hält ihn kein Gesetz davon ab sofern er noch mobil ist. Oder noch besser wir schaffen ein neues Gesetz bei dem ein Selbstmordversuch mit der Todesstrafe geahndet wird.

  21. edi sagt:

    Meiner Meinung nach soll jeder Mensch egal ob Krank oder nicht seinen eigenen Tod selbst bestimmen können! Egal in welchem Alter.

  22. Astrid Wenger sagt:

    Anfang dieses Jahres durfte unsere Mutter nach langer Leidenszeit endlich sterben. Hatte sie am Anfang noch gekaempt, wollte sie die letzten 9 Monate einfach nur noch sterben. Leider war das Thema Sterbehilfe fuer sie nie ein Thema gewesen. Es wurde einfach nicht ueber den Tod gesprochen. Bis zu dem Tag, an dem es einfach zu spaet war. Sie hatte Hirnmetastasen und war immer weniger ansprechbar. Ich arbeite selber in der Krankenpflege im Akutbereich. Die Wahrscheinlichkeit im Akutbereich an Schlaeuchen zu sterben sehe ich eher gering. Es sind die vielen anderen Tode, die zu Hause oder in Pflege-heimen gestorben werden. Auch die Palliativpflege kann keine Wunder vollbringen. Vor allem die Schmerzen sind ein Thema, respektive die Nebenwirkungen von den Schmerzmitteln. In Anbetracht dessen, dass meine familiaere Vorbelastung sehr gross ist, habe ich Muehe, mir von anderen vorschreiben zu lassen, wann und wie ich von dieser Welt gehen soll, oder bald noch gehen darf. Sollen diese Theoretiker und Theoretikerinnen doch mal in ein Pflegeheim und dort am Bett arbeiten oder jemanden unterstuetzen, der oder die einen Angehoerigen zu Hause betreut. Jeden Tag diese Schmerzen, dieses Wuergen, dieses Stoehnen mitzutragen. Es ist mir auch klar, dass nicht alle eine Sterbebegleitung wollen. aber warum denen verwehren, die es wollen? Auch chronisch Kranken. Es grenzt an Arroganz, als gesunde Person chronisch Kranken zu sagen, dass sie mit ihrer Krankheit und deren Einschraenkungen und Schmerzen weiter zu leben haben.

  23. R. Frech sagt:

    Jeder hat das Recht sein Leben dann zu beenden wann er es möchte. Keiner sollte auch nur einen Rappen dafür bezahlen müssen. Eigendlich sollte ich zum Hausarzt gehen können und mir ein entsprechendes Medikament hollen können.

  24. Marcel S. sagt:

    Wir werden nicht gefragt, ob wir diesen Planeten betreten wollen. Also, warum fragt uns jemand, wenn wir ihn verlassen wollen?

    Ich befürchte nicht aus Anteilnahme, sondern aus Geldgie! Gig Business ahed!

    Ich befürchte weiterhin, dass es hier nur darum geht, dass sich der Staat eine weitere Scheibe an Einnahmen einverleiben kann. Sterben wird wohl auch gebührenplichtigt werden. Ich warte noch auf den Güsselsack für sterbewillige, den man an der Coop-Kasse mit dem Handy bezahlen kann.

    Dem Staat ist es nämlich egal, ob wir leben oder nicht.

    Hören wir in diesem Land endlich auf, jeden und alles zu verreglementieren. Wir haben eine Regelungsdichte erreicht, die kein Bürger mehr überblicken kann. Bis zum Wäscheaufhängen am Sonntag gibt es Gesetze und Verordnungen.

    Wenn einer sterben will, dann ist es seine private Sache. Er soll zum Apothker gehen können und sich ein Gift seiner Wahl kaufen dürfen und hoppla!

    Vor den Konsequenzen her müsste ich sonst sagen, dass wenn der Saat einen Selbstmord (auf humane weise) nicht mehr erlaubt, dann kratzen wir halt mehr von den Zügen, oder unter den Brücken vom Belag. Oder der Staat soll dafür sorgen, dass ein diesem Land wieder etwas menschlicher zugeht. Aber auch dafür hat er kein Ohr, da lässt es sich nicht gut Kasse machen.

    Also ich bin ganz klar für Sterbehilfe, die einem Sterbewilligen einen sauberen, gepflegten Abgang ermöglicht.

  25. Kappeler sagt:

    Wer gibt ihnen das Recht über chronisch Kranke zu bestimmen. (Dass “Experten” wie sie “ja immer recht haben”, zeigt die seit einem Jahr grassierende Finanzkrise!)
    Auch chronisch Kranke, die vielfach bemitleidenswert grosse Leiden auszuhalten haben, gehören nicht vor das Schiedsgericht von Experten, sondern haben ein SELBSTBESTIMMUNGSRECHT! An diesen Leuten verdient nicht die EXIT, sondern die Pharmaindustrie und die so hochgehaltenen Aerzte, die dann wieder als Schiedsrichter in Funktion treten und damit ihr eigenes Geschäft positiv beeinflussen. Beide kassieren dort ab, wo dann der Einzlene nichts mehr zu sagen hat – und das über ein sein eigenes Schicksal.
    Wenn sie sich richtig über Exit informiert hätten, wüssten sie , dass dort diese Probleme mit Verantwortung und Liebe gegenüber den Sterbewilligen behandelt werden.
    Bei Exit ändern 60% der Sterbewilligen nach eingehenden Gesprächen mit dem Sterbebegeiter ihre Meinung übrigens nochmals zugunsten des Weiterlebens!
    Darum gehört Exit nicht in den gleichen Topf wie Dignitas.
    Auch dies wäre ein Informations-Auftrag für ihre Stiftung!

  26. Walter Hodel sagt:

    @Jean Ph.Mundorff: Du begibst dich gerne in die Hand Gottes? Ich sag ja immer: Idioten leben lenger!!

  27. Magy Schmid sagt:

    mein kommentar habe ich schon abgeb. lese aber die anderen. zb.der v. Marcel S. 21.11.09 – wie zutreffend der ist – bravo – der ging in die tiefe!

  28. Yvonne sagt:

    Ich habe auch einen Beitrag geschrieben, und es wurde nach kurzer Zeit gelöscht. Diese Sache stinkt zum Himmel. Es gibt nur noch Befürworter, jedoch keine Gegner. Da ist was faul. Es gibt bei diese Seite keine freie Meinung.

  29. Besten Dank für Ihr Interesse am Blog der terzStiftung und für Ihren Hinweis.

    Wir verhindern grundsätzlich keine Kommentare im Blog, sofern sie nicht gegen die übliche “Netiquette” verstossen. Die terzStiftung ist an einem offenen, freien und vielfältigen Meinungsaustausch interessiert und hat zu diesem Zweck im Internet die Plattform http://www.sterbeethik.ch aufgeschaltet.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Kommentar zu schreiben: entweder nach jedem redaktionellen Beitrag der terzStiftung oder über den “Aufruf zum Meinungsaustausch” in der rechten Spalte oben. Kommentare können somit auch an verschiedenen Stellen im Blog gelesen werden. Es gibt keinen “zentralen Ort”, an dem alle Beiträge aufgeschaltet sind.

    Sollte ein Beitrag wider Erwarten nicht aufgeschaltet worden sein, so bitte ich Sie um eine kurze Benachrichtigung über das Kontakformular, das Sie in der Kopfzeile finden.

    Freundliche Grüsse

    Jürgen Kupferschmid
    Leiter Öffentlichkeitsarbeit / terzMagazin

    • Antwort an Jürgen Kupferschmid
      Heute habe ich erstmals hier ge-schrieben und bin froh . dass es einen solchen AUstausch gibt.
      Sterbehilfe ist ein sehr heikles Thema – ich hatte eine schwer kranke Mutter
      - ich selbst bin heute 75 j,. meine Mutter ist im Kreise der Familie gestorben – sie war pber 35 JAhre im Bett gelähmt.-
      Niemand in unserer Familie hätte gewünscht das Leben abzukürzen.
      Ich schätze Exit – für jene die das wünschen – man sollte sich aber nie bereichern an einer solchen Institution – es ist kein Geschäft ….und vor allem sollte es würdig angegangen werden.

  30. F.Heizmann sagt:

    Der Staat sollte Gesetze und Institutionen schaffen um sicherzustellen, dass
    - ich uneingeschränkt selbst über mein Lebensende entscheiden kann
    - ich falls von mir gewünscht in Würde sterben kann
    - bei meiner eventuell benötigten Sterbehilfe kein Geld verdient werden kann
    - religiöse Gruppen mich nicht dauernd mit ihren persönlichen Überzeugungen belästigen

  31. eugen bissegger sagt:

    An Yvonne sagt: Es gibt zwei Möglichkeiten Kommentare zu senden. Bei der einen kann man nach dem letzten Kommentar, unten links, auf ältere Kommentare klicken, oder bei beiden? Der Kommentar ist nicht gelöscht, meinte ich auch. “Navigationsproblem”.

  32. H. Wagner sagt:

    Suizidbeihilfe, welch schönes Wort. Die Euthanasie unter Hitler hies noch “Lebensunwertes Leben beseitigen”. Doch eigentlich ist der ganze Werdegang logisch: Zuerst murkst man werdende Kinder im Mutterleib ab, dann kommen die Altersschwachen und Sterbewilligen dran, was kommt nachher?? Ich finde alles entsetzlich. Wir haben uns unser Leben nicht selbst gegeben, haben also auch nicht das Recht, uns oder andern das Leben zu nehmen. Ich bin dafür, dass man bei Menschen, die unsäglich an Schmerzen leiden oder durch Gebrechlichkeit lebensmüde sind, auf keinen Fall lebensverlängerte Massnahmen ergreift und jahrelang an Schläuche hängt. Mit der heutigen Medizin kann man aber diesen Menschen ein würdiges Sterben praktisch ohne Schmerzen bieten. Das Recht, das Leben ihnen zu nehmen (auch auf Wunsch), steht uns nicht zu. Ein Gesetz erarbeiten, andere um zu bringen, also Todesengel spielen – da kann ich nur sagen: Gott erbarm dich über diese irregeleitete Menschheit.

  33. H.C. Braendle sagt:

    Als direkt betroffener Angehöriger möchte ich zum Thema nur folgendes zu bedenken geben: Möchten Sie, dass ein selbstberufener Todesengel Ihre 20-jährige, physisch absolut gesunde, sich jedoch in einem depressiven Tief befindende, Tochter mit dem todbringenden Mittel versorgt? Dieser Vorgang ist zurzeit – aufgrund der Formulierung des entsprechenden Strafgesetzbuchartikels – faktisch staatlich legitimiert, sodass jeder, der Gott spielen möchte, dies auch straflos tun kann.
    Die durch die Sterbehilfeorganisationen eigens formulierte Reglementierung der Giftabgabe spielt dabei lediglich eine Statistenrolle und wird von gewissen Vertretern grosszügig und nach eigenem Gutdünken gehandhabt. Die vermeintlich gute Sache wird in der Hand einiger Menschen, welche sich zur “göttlichen Tat” berufen fühlen, leider zum unwürdigen Grab verwirrter Seelen und zum Albtraum der Angehörigen.

  34. eugen bissegger sagt:

    “Hans Moser sagt”: und ich denke, ein weiser Kommentar, Herr Moser, den Sie da geäussert haben. Denn, das Leben und letztlich das Sterben ist so individuell vielfältig in der persönlichen eigenen Befindlichkeit, mit welchen Beschwerden auch immer.

  35. Sandra Zingg sagt:

    Für mich sind die zu lesenden Beiträge sehr interessant! Wie unterschiedlich doch die Meinungen sind…
    Als Pflegefachfrau im gerontologischen Bereich, will heissen im Pflegeheim, war und bin ich tagtäglich mit älteren Menschen in Beziehung, die chronisch krank, auf Hilfe angewiesen und damit häufig in sehr belastenden (Lebens-)Situationen sind. Auch ihre Angehörigen. Schon oft habe ich Menschen am Lebensende und beim Sterben begleitet und ich weiss, wie unterschiedlich dies verlaufen kann. Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, dass die Angst vor Schmerzen, Leiden und Einsamkeit fast immer sehr gross ist – auch bei mir persönlich. Gegen diese Angst hilft mir das Wissen und die Erfahrungen in Palliative Care. Selbstverständlich garantiert eine in den Heimen integrierte Form von Palliative Care nicht die totale Freiheit von Schmerz oder anderen Symptomen die Leiden verursachen. Aber es ist meiner Meinung nach ein wichtiger Weg, dem Wunsch, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, entgegenzuwirken.
    Ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen wird die Problematik nicht konstruktiv beeinflussen. Auch nicht, dass die Entscheidung, ob sich jemand töten lassen darf oder nicht, gesetzlich strenger geregelt werden soll.
    Vielmehr möchte ich dafür plädieren, dass alle Pflegeinstitutionen und die Spitex gesellschaftlich darin unterstützt werden, Palliative Care einzuführen und professionell umzusetzen.

  36. wau wau wau sagt:

    jedes Hudeli hat in der Schweiz mehr recht als ein zurechnungsfähiger Bürger. Wenn nur noch “leiden” bevorsteht gibt jeder Tierarzt dem Hundeli eine Spritze.
    Der Mensch aber soll langsam verrecken……

  37. Kaese Elvira sagt:

    bei mir Krebs festgestellt wird.

  38. Kaese Elvira sagt:

    Also ich also mich nie Operieren wenn bei mir Krebs festgestellt wird. Ich will mein Leben in Würde beenden. Habe zuviele im Streben liegen sehen und das war erbärmlich für diese Menschen. Ich will ohne Schmerzen und in Frieden von dieser Welt gehen. Was glauben eigentlich die Leute die sowas verhindern wollen. Spielen Sie Gott und verdammen mich zu einem Schmerzvollen und Leidensvollen Weg. Danke Nein. Sollte dies in der Schweiz wirklich soweit kommen, dass ich nicht selbst entscheiden darf, gehe ich ins Ausland. Da reden Sie immer von hohen Spital und Pflegekosten. Man könnte so diese sicher auch zu einem Teil senken. Ich wünsche allen die eine Unheilbare Krankheit haben viel Kraft und viel Hilfe für Ihre schwere Zeit.

  39. senka wassmer sagt:

    Niemand will sterben. Nur die Leute die Kemie schlucken, Antidepresive…
    Mörder können beiExil und Dignitas Orgasmus kriegen!
    Und wenn es gesetzlich erlaubt ist, dann hat die Stadtkasse, Pensionskasse kein Geld für alle Rentner…

  40. Jean Ph.Mundorff sagt:

    @Walter Hodel: Sorry, ich Habe Ihren Kommentar vom 21.11.2009 erst heute gelesen – aber, wenn ich dafür länger Leben kann, bin ich halt ein Idiot der an Gott glaubt und dafür die Rechtschreiberegeln aus der Schule noch nicht verlernt hat…………….

  41. Siegmund Beck sagt:

    Es war einmal eine Zeit, so zwischen 1933 und 1945, da gab es eine mächtige Regierung. Und sie beherrschte nahezu ganz Europa. Und alles was sie taten oder noch tun würden, so wurde laut verkündet, täten sie nur zum Wohle des Volkes. Und so geschah es, dass sie wieder mahl beisammen waren und beschlossen, dem Volke, per Gesetz, Schutz zu bieten gegen minderwertige, gar lebensunwürdige Wesen. Diese sogar der Vernichtung preis zu geben.

    So nahmen sie auch mir, den man vorher ebenso Mensch nannte, den kostbarsten Besitz der ein Mensch überhaupt besitzen kann, die menschliche Würde. Um Haaresbreite bin ich der Vernichtung entkommen. Und so erhielt ich am 5. Mai 1945 meine “Menschenwürde” wieder zurück. Ich konnte wieder frei atmen, erhielt mein Selbstbestimmungsrecht zurück. Wer das nicht erlebt hat kann nicht erfassen wie kostbar dieses Gut ist.
    Und so habe ich inzwischen das “Alter der Weisen” erreicht. Und siehe da, wieder sind da die Mächtigen und Wichtigen eines Landes beisammen und streben danach, mir ein zweites Mal meine Menschenwürde zu nehmen. Indem sie mir, wiederum per Gesetz, meine Würde, mein Recht auf Selbstbestimmung, absprechen wollen. Und wieder erklären sie öffentlich, dass wer alt oder gar dazu noch krank sei, nicht mehr urteilsfähig sei, und es somit ohne Widerrede dem Staat obliege zu bestimmen, ob, wie und wann ich zu sterben habe. Nein.nein, um Gottes Willen, umbringen wollen sie mich sicher nicht. Ganz im Gegenteil! Heute macht man soetwas bekanntlich auf einer intellektuell höheren Stufe, indem man mich schützen will. Und zwar gegen mich selbst. Sodass mir ja nicht die üble Idee käme aus freiem Willen mein Leben in Würde beenden zu wollen, sei ich doch gar nicht mehr urteilsfähig! Nein, mit allen Mittel will man sogar das Sterben hinauszögern, koste es was es wolle. Und sollte mir mein Leiden gar unerträglich vorkommen, was es übrigens per Gesetz gar nicht gäbe, dann würden mir alle Erzeugnisse der Pharmaindustrie zur verfügung stehen. Dazu kommt, “Leiden” soll ja sogar eine Tugend der Christenheit sein! Wenn ich Nachts nicht schlafen kann, kommt mir manchmal der Gedanke was eigentlich der Unterschied sei zwischen den beiden vorgenannten Situationen. Im KERN ist da eigentlich kein Unterschied, denn einem Menschen seine Würde zu nehmen, ihm gar per Gesetz sein Selbstbesimmungsrecht zu nehmen, ihn zwangsmässig unter Absprechung seiner intellektuellen Fähigkeiten und gegen seinen ausdrücklichen Willen, zu bevormunden, DAS ist wohl das schlimmste Verbrechen das eine Gesellschaft einem menschen gegenüber begehen kann. Ein armes Volk, dass dies zulässt !

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