Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates
Sehr geehrte Mitglieder des National- und Ständerates
Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte terzStiftung vertritt die Interessen der Menschen in der dritten Lebensphase in der Schweiz. Gemeinsam mit allen Unterzeichnern wendet sie sich gegen die Diskriminierung älterer Lenker, die durch die Pläne des ASTRA droht.
Forderung:
Wir fordern den Verzicht auf die Einführung des befristet gültigen Führerausweises.
Begründung:
Eine weitere Verschärfung der heute schon solitären Lösung gegenüber unseren Nachbarn grenzt an Diskriminierung und ist inakzeptabel.
Forderung betr. Fahreignungschecks:
Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Alterslimite nach oben:
a) Der Zeitpunkt des Beginns ist von 70 auf 75 Jahre zu verlegen.
b) Der Zeitpunkt wird bei 70 Jahren belassen, jedoch bis und mit 79. Altersjahr in Intervallen von je drei Jahren – statt der heutigen zwei – ausgedehnt. Danach wird das Intervall auf 2 Jahre reduziert.
Begründung:
- Seit Einführung der Fahreignungs-Kontrolluntersuchung von 1976 sind die Lebenserwartungen von Frauen um rd. 6 und bei Männern um rd. 8 Jahre gestiegen.
- Der allgemeine Gesundheitszustand der über 70-Jährigen ist heute, gegen-über 1976, viel besser.
- Die Einführung der Bestimmung in der Verkehrszulassungsverordnung, dass eine ärztliche Fahreignungsuntersuchung ab dem 70. Alterjahr obligatorisch durchzuführen ist, stammt aus dem Jahr 1976.
- Es liegen eindeutige statistische Werte vor, die belegen, dass ältere Lenkerinnen und Lenker keine besondere Risikogruppe darstellen.
- Dazu kommt, dass die neue Sensortechnik in den modernen Autos die aktive Sicherheit ganz wesentlich erhöht.
Der 70. Geburtstag ist heute ein ungerechtfertigt früher Zeitpunkt.
Forderung:
Es ist ein gesamtschweizerisch einheitliches Fahreignungsverfahren mit einheitlichen Standards einzuführen.
Begründung:
Mit einem gesamtschweizerisch einheitlichen Vorgehen würden Ungleichbehandlungen vermieden.
Forderung:
Die Hausärzte sollen, sofern sie die besonderen Untersuchungsanforderungen erfüllen, die zu definieren sind, die Gesundheitschecks durchführen können.
Begründung:
Der Hausarzt kennt seinen Patienten nicht nur von der Krankheitsgeschichte, sondern auch sein soziales Umfeld am besten. Ferner ist es unbefriedigend, wenn in einem Kanton die Untersuchung durch den Hausarzt erfolgt, im anderen durch Vertrauensärzte. Das Argument des Gefälligkeitszeugnisses ist nicht haltbar. Es unterstellt den Hausärzten, dass sie Falschaussagen machen.
Forderung:
In medizinisch unklaren Situationen muss der Arzt eine Testfahrt mit einem Fahrexperten ergänzend anordnen können.
Begründung:
Um im Zweifelsfall eine vertiefte Abklärung vornehmen zu können und gleichzeitig auch noch eine Zweitmeinung einzuholen, sind Probefahrten mit einem spezialisierten Fahrberater – neben der medizinischen Untersuchung – sehr sinnvoll.
Berlingen, 10.09.2010
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René Künzli, Präsident der terzStiftung
Ich stimme der Petition der terzStiftung zu:





