Petition der terzStiftung

23. September 2010 von terzStiftung Einen Kommentar hinterlassen »

Führerausweise sollen in Zukunft nach dem Willen des Bundesrats nur noch bis zum 50. Altersjahr gültig sein. Dieser Ansatz ist in den Augen der terzStiftung falsch und diskriminierend gegenüber allen Menschen ab 50 Jahren. Das Amt für Strassen (ASTRA) sollte mit dem Handlungsprogramm „Via sicura“ die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten um ein Viertel senken. Der Bundesrat hat vor kurzem das Programm an die Eidgenössischen Räte zur Umsetzung weitergereicht. Das Handlungsprogramm enthält jedoch eine Reihe von Gesetzesvorschlägen, die ältere Lenker/-innen von Motorfahrzeugen gegenüber jüngeren massiv benachteiligen: Mit 50 sollen alle, die weiterhin Auto fahren wollen, nur noch auf 10 Jahre befristete Führerausweise erhalten, sofern sie einen Sehtest bestehen. Die Fahrfähigkeitsbeurteilungen alle 2 Jahre nach dem 70. Geburtstag werden festgeschrieben. Die gewählten Zeitpunkte sind völlig willkürlich und deshalb diskriminierend. In ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter für die dritte Generation will die terzStiftung die Pläne des ASTRA nicht ohne Widerspruch hinnehmen. Darum wendet sie sich mit diesen begründeten Forderungen an das Parlament. Das Volk sollte seinen Vertretern demonstrieren, was es von seinen Plänen hält und mit terz gemeinsam verlangen:

  • Verzicht auf die Einführung des befristet gültigen Führerausweises ab 50
  • Fahreignungschecks später als bisher oder nur alle 3 Jahre bis 80
  • einheitliche Fahreignungsabklärung in der gesamten Schweiz
  • Hausärzte führen die Gesundheitschecks durch
  • In Zweifelsfällen muss der Arzt eine Testfahrt anordnen können.
Zur Petition klicken Sie bitte hier:

Stimmen Sie zu! Mittlerweile haben wir bereits 227 Unterschriften auf Papier und 113 im Internet gesammelt, insgesamt also 340. Unterstützen Sie uns, indem Sie die Petition hier elektronisch unterzeichnen. Ihre Datensicherheit garantieren wir jederzeit.

Auf Anregung eines terzScouts und Mitglieds der Gönnergemeinschaft bieten wir hier eine Vorlage zum Sammeln von Unterschriften an. Wer die terzStiftung unterstützen und der Petition mehr Nachdruck verleihen will, der kann sie downloaden, ausdrucken und im Bekanntenkreis vorlegen. Danach bitte zurücksenden an unsere postalische Adresse terzStiftung, Seestrasse 112, 8267 Berlingen. Für jede Beteiligung bedanken wir uns schon im voraus.

  1. Richartz sagt:

    Solange, dass jedermann aus den verschiedensten Ländern mit Bezahlung seinen Fühereausweis erhält und damit in der gleichen korrupten Schweiz fahren kann, dürfen ältere Menschen nicht diskriminiert werden, ausser Ihr Fahrverhalten, jedoch auch das von Jüngeren sei stümperhaft und kriminell.

  2. Jean Ph. Mundorff sagt:

    Es kann doch nicht sein, dass ein Staat es einerseits begrüsst, wenn freiwillig über das Pensionsalter hinaus gearbeitet wird und andererseits, der gleiche Staat denjenigen, die sich für ein Weiterarbeiten entscheiden um notabene mitzuhelfen die AHV zu finanzieren, vorschreiben will wie sie ihre Verantwortung im Verkehrsverhalten wahrnehmen sollen.

  3. Schelling Wilfried sagt:

    Ab dem Alter 75 sollte alle zwei Jahre eine Fahrstunde mit einem erfahrenen Fahrlehrer absolviert werden.

    • Plüer Samuel sagt:

      sehr guter Vorschlag. Als Arzt in der Praxis kann ich das Fahr- und Reaktionsverhalten nicht beurteilen. Medizinischer Check sollte mit einer Fahrprobe kombiniert werden. Im Kanton Zürich kann der Arzt im Zweifelsfall eine Fahrprobe anordnen.

  4. Eisenring Norbert sagt:

    Immer häufiger wird über ein höheres Pensionsalter gesprochen. Gleichzeitig will man der gleichen Altersgruppe vorschreiben wie die Verantwortung betreffend Verkehrsverhalten wahrzunehmen ist.

  5. Nater sagt:

    Die Fahrerinnen und Fahrer im gesetzteren Alter sind oft vorsichtige und tolerante Fahrer.
    Die Forderung nach Überprüfung der Fahrfähigkeit verteuert unser Gesundheitswesen zusätzlich mit einem nicht nachgewiesenen Nutzen für alle Verkehrsteilnehmer.

    Hoffe, dass diese Petition die Meinung im Parlament ändert.

    • Plüer Samuel sagt:

      Autofahren hat mit Gesundheitskosten nichts zu tun. Stossenderweise rechnen viele Ärzte die Fahreignungsunter-suchungen über die Krankenkasse ab und diese bezahlt, obwohl sie ganz klar nicht müsste und also nicht sollte. Das verteuert völlig unnötig tatsächlich die Gesundheitskosten. Ich bin Arzt und fahre Auto und bin der Meinung: wer fährt soll auch die notwendigen Untersuchungen selbst oder allenfalls über eine private Zusatzversicherung bezahlen, nicht über die obligatorische Grundversicherung. Autofahren ist nicht Pflicht.

  6. Keller Hans Peter sagt:

    Seit der Pensionierung mit 63 Jahren arbeite ich als Aushilfs-Lastwagen-Chauffeuer. Ich stelle fest, dass ältere PW-Lenker oftmals überaus vorsichtig, ja zögerlich fahren und die Geschwindigkeits-Limiten nicht einhalten. Dies stört den Verkehrsfluss erheblich und führt zu gefährlichem Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer. Diese älteren Lenker sind mitschuldig, dass solche neuerliche Einschränkungen in Erwägung gezogen werden.

  7. Plüer Samuel sagt:

    als pensionierter Arzt und Bezirksarzt wünschte ich: schweizweit gleiche Regelung. Im Kanton Zürich kann der Arzt eine Fahrprobe anordnen. Diese kann mehr aussagen über das Verkehrs- und Reaktionsverhalten als ein medizinischer Check- also: ab 70 alle zwei Jahre Check + Fahrprobe, keine Alltersbegrenzung.

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