Im Bundeshaus hat die Beratung der zuständigen Kommission über die Empfehlung des Bundesrates begonnen, Führerausweise nach dem 50. Geburtstag zu befristen und die medizinischen Fahreignungsprüfungen tendenziell den Hausärzten zu entziehen. Fristgerecht hat die terzStiftung ihre Petition bei National- und Ständerat eingereicht, um ihrem Protest gegen die diskriminierenden Bestimmungen Nachdruck zu verleihen.
Verkehrssicherheit ist ein völlig berechtigtes Ziel. Sie ist aber keine Frage des Lebensalters: Wer nicht gut genug sieht, muss beim Autofahren eine Brille tragen und regelmässig anpassen lassen, gleichgültig, ob er 35 oder 50 Jahre alt ist. In der Schweiz werden heute im Durchschnitt die Menschen bei guter Gesundheit 6 bis 8 Jahre älter als 1976, als die erste willkürliche Alterslimite eingeführt wurde: Alle 2 Jahre müssen über 70-Jährige bei der medizinischen Kontrolluntersuchung ihre Fahreignung nachweisen. Terz versteht sich als Interessenvertreter der reiferen Menschen und will die Ungleichbehandlung verschiedener Generationen nicht einfach hinnehmen. Deshalb hatte terz im September 2010 die Petition auf dieser Internet-Seite für Unterzeichner aufgeschaltet. Jede/-r konnte ihr dort zustimmen, wenn ihn die Argumente gegen die Pläne des Bundesrats überzeugten. Der damals noch amtierende Bundesrat Moritz Leuenberger hat am 20. Oktober den eidgenössischen Räten empfohlen, den Gesetzesentwurf zur Verkehrssicherheit anzunehmen, der unserer Überzeugung nach in einigen Punkten die älteren Generationen diskriminiert.
Wir fordern:
- Verzicht auf die Einführung des befristet gültigen Führerausweises ab 50
- Fahreignungschecks später als bisher oder nur alle 3 Jahre bis 80
- einheitliche Fahreignungsabklärung in der gesamten Schweiz
- Hausärzte führen die Gesundheitschecks durch
- In medizinisch unklaren Situationen muss der Arzt eine Testfahrt mit einem Fahrexperten ergänzend anordnen können. Uns scheint, dass Probefahrten mit einem spezialisierten Fahrberater – neben der medizinischen Untersuchung – sehr sinnvoll sind, um im Zweifelsfall eine vertiefte Abklärung vornehmen zu können und gleichzeitig eine nicht-medizinische Zweitmeinung über die Fahrfähigkeit einer Lenkerin oder eines Lenkers einzuholen.
Mehrere Hundert Personen haben auf Papier oder elektronisch ihre Zustimmung zu diesen Forderungen von terz erklärt. Tausende Mitglieder der Gönnergemeinschaft sind zuversichtlich, dass National- und Ständerat nur solche Massnahmen zu Gesetzen machen werden, die tatsächlich der Verkehrssicherheit dienen. Auf einem überholten, defizitären Altersbild oder auf Vorurteilen beruhende Vorschläge dürfen nicht angenommen werden.
Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft





