
Blick auf den Ständeratssaal. Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern
Die ständerätliche Kommission für Verkehr hat die Vorlage via sicura fertig beraten. Sie hat die Anliegen der Petition der terzStiftung in erfreulicher Weise aufgegriffen. Es folgt eine Aufstellung mit unseren Hauptforderungen und den zugehörigen Anträgen der ständerätlichen Kommission (kursiv):
Wir hatten den Verzicht auf die Einführung des befristet gültigen Führerausweises nach dem 50. Lebensjahr gefordert.
Nach den Anträgen der Kommission soll der Führerausweis unbefristet sein. Einzig für berufsmässige Motorfahrzeugführer ist eine Befristung vorgesehen (Art. 15c).
Wir hatten gefordert, nach dem 70. Lebensjahr ein gesamtschweizerisch einheitliches Fahreignungsverfahren mit einheitlichen Standards einzuführen.
Das Verfahren soll mit Via sicura noch einheitlicher werden, indem der Bundesrat Anforderungen an Personen, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen, das Untersuchungsverfahren sowie die Qualitätssicherung festlegen kann (Art. 25 Abs. 3 Bst. e und f).
Terz wendet sich gegen die tendenzielle Ausschliessung der Hausärzte von der medizinischen Untersuchung auf Fahrtauglichkeit und ihre Ersetzung durch Amtsärzte: Hausärzte sollen, sofern sie die besonderen Untersuchungsanforderungen erfüllen, die zu definieren sind, Gesundheitschecks durchführen können.
Via sicura schliesst die Hausärzte nicht aus. Sie werden sich aber ggf. aus- und weiterbilden müssen.
In medizinisch unklaren Situationen muss der Arzt eine Testfahrt mit einem Fahrexperten ergänzend anordnen können.
Dieses Anliegen wurde so nicht aufgenommen, denn bereits nach geltendem Recht obliegt es der Zulassungsbehörde, im Zweifelsfall eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten anzuordnen.
Beginn der Fahreignungschecks vom 70. auf 75. Jahr verlegen. Oder der Zeitpunkt wird bei 70 Jahren belassen, jedoch bis und mit 79. Altersjahr in Intervallen von je drei Jahren – statt der heutigen zwei – ausgedehnt. Danach wird das Intervall auf 2 Jahre reduziert.
Dieses Anliegen wurde nicht aufgenommen.
Wir freuen uns sehr, dass mehrere wesentliche Forderungen von terz erfüllt werden sollen. Darin sehen wir einen schönen Erfolg für den gemeinsamen Einsatz mit Hunderten Mitgliedern unserer Gönnergemeinschaft. terz bedauert, dass gerade das Argument der längeren Lebensdauer bei besserer Gesundheit, das zu einer Verlegung der Untersuchungsintervalle führen sollte, nicht aufgegriffen wurde. Wir werden sehr genau beobachten, wie die Vereinheitlichung der Regelungen und die Einbeziehung der Hausärzte im Alltag ablaufen werden. Davon hängt unseres Erachtens viel ab, was mit der Gleichbehandlung der reiferen Generationen zusammenhängt.
Hier finden Sie das Schreiben der Parlamentsdienste im Originaltext.





