Aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

23. Januar 2010 von Dr. Thomas Meyer Einen Kommentar hinterlassen »

Mehrere Teilnehmer am terzBlog haben das Beispiel vom Hund aufgegriffen: Den kann man doch schliesslich einschläfern lassen, wenn er sich nur noch quält, wenn der Tierarzt keine Chance auf Heilung mehr sieht, wenn er nicht zu retten ist. Wir machen einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen Menschen und Haustieren. Das eine sind Personen, die sich potenziell ihres Lebens und ihres Sterbens völlig bewusst sind – und das andere Lebewesen, die einfach nur leiden, ohne begreifen zu können, was mit ihnen geschieht. Für solche Tiere stellvertretend zu handeln ist Aufgabe der betreuenden Person, des Frauchens oder Herrchens.
In der Schweizer Diskussion geht es immer um den begleiteten Suizid, nie um aktive Sterbehilfe. Es geht um die Frage, wie leidende Menschen, die sich nicht mehr in der Lage sehen, unter solchen quälenden Umständen weiterzuleben, wie sie sie zurzeit erdulden müssen, den Sterbevorgang selbst abkürzen können. Es ist und bleibt verboten, andere damit zu beauftragen, den eigenen Tod herbeizuführen. Auch die terzStiftung lehnt die aktive Sterbehilfe ab. Etwas anderes ist es, dass Schmerzmittel im Einzelfall so hoch dosiert werden müssen, dass Patient und Arzt vorher wissen, dass sie den Tod rascher herbeiführen werden als er natürlicher Weise eingetreten wäre. Diese indirekte Sterbehilfe ist allerdings ethisch vertretbar und medizinisch erlaubt.

Die Niederlande sind kein Vorbild
Joel Bisang hat vor kurzem in einem Beitrag für die NZZ das Beispiel der Euthanasie-Ärzte in den Niederlanden herangezogen. Sie verabreichen ihren Patienten auf deren Wunsch im Rahmen eines gesetzlich geregelten Prozesses die Spritzen mit dem tödlichen Pharmakon. Das ist tatsächlich aktive Sterbehilfe. Dabei sind Ärzte beteiligt, die ihren leidenden Patienten keine Aussicht auf Besserung vor dem absehbaren Lebensende machen können und bereit sind, es rascher herbeizuführen. Solche Ärzte stehen nicht in unbegrenzter Zahl zur Verfügung. Es ist nicht jedermanns Sache, gerade auch nicht die eines jeden Arztes oder jeder Ärztin, den Tod eines anderen Menschen absichtlich zu verursachen – gleichgültig, ob dieser Mensch das so wünscht. Viele verstehen ihr Genfer Gelöbnis, die Nachfolge-Formel des hippokratischen Eides so, dass sie grundsätzlich Leben bewahren und Schaden von Patienten unbedingt fernhalten müssen. Dass sehr viel weniger Mediziner den begleiteten Suizid gutheissen als andere Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, ist eine gut belegte Tatsache. Und noch viel weniger können sie die aktive Tötung bei der Sterbehilfe mittragen. Sie wären es nämlich, die das tödliche Mittel spritzen müssten. Das ist ein Grund, weshalb der Gesetzesentwurf des Bundesrats sich auf den begleiteten Suizid beschränkt. Und aus dem selben Grund liegt der Schwerpunkt des Gesetzestextes auf den Suizidbeihilfe-Organisationen.

Aufsicht statt Verbot der Organisationen
Der Vorschlag der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die Aufsicht über die Suizidbeihilfe-Organisationen durch ein Bundesgesetz zu regeln, anstatt das Gesetz über Hilfe beim Suizid bis in den letzten denkbaren Fall auszuformulieren, kommt uns sinnvoll vor. Die weit überwiegende Mehrheit der Wortmeldungen im Blog der terzStiftung belegt, dass eine liberale Handhabung gewünscht wird: Der eigene Tod und auch sein Zeitpunkt soll so weit wie möglich Privatsache bleiben. Der Staat kann allerdings nicht aus seiner Aufsichtpflicht gegenüber solchen Organisationen aussteigen, die Fragen von Leben und Tod verwalten. Exit und Dignitas bestehen und arbeiten hierzulande seit Jahren, die Regelung kann sie nicht ignorieren. Insofern wäre die stärkere Orientierung an den Niederlanden keineswegs eine Besinnung auf die „Praxis“.

Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft

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  1. Kurt Rüfenacht sagt:

    Der Artikel ist mir zu sehr auf den „niederländischen Hund“ gekommen. Die Vernehmlassung über die Sterbehilfe ist aktuell, die Vorschläge des Bundesrates klar formuliert.

    Aus der Kurzumfrage einerseits und anderseits aus den Zuschriften erwarte ich eine klare Auswertung, welche als Meinung der Senioren in der Vernehmlassung Sinn macht.

  2. Elke Lotz sagt:

    Der Mensch bestimmt selbst über Leben und Tod von Mensch und Tier.Die Todesstrafe wird immer noch praktiziert, jeder Kriegsherd ist legaler Völkermord. In den öffentlichen Medien ist zur allabendlichen Unterhaltung mündiger, kritikfähiger Menschen ein mordgespicktes legales Spektakel in den Fernsehprogrammen, im Kino, über DVD und so weiter.Ein Tier einzuschläfern, das von Menschen als Partner oder Kinderersatz gehalten wird, als moralisch legitim angesehen und sollte nicht als Argument für würdevolle Suizidbegleitung benutzt werden, denn die meisten Haustierhalter sind wie ihre geliebten Hunde und Katzen Fleischesser. Es ist paradox so eine Debatte zu führen, wenn Tag für Tag Millionen Tiere geschlachtet, immer noch geschächtet werden und in Laboren für legale Versuchszwecke missbraucht und anschliessend getötet werden zum Wohle von Mensch und Tier. Täglich sterben Menschen durch Unfälle und sogenannte Zivilisationskrankheiten, auch durch Suchterkrankungen. Ein Suizidgefährderter Mensch macht im Allgemeinen auf sich in seinem Leiden aufmerksam! Hat nicht jeder von uns schon irgendwann aus irgend einem Grund Lebensmüdigkeit verspürt? Die freie Willensentscheidung eines Menschen auf einen begründeten Freitod sollte respektiert werden und dementsprechend auch ein sicherer Rahmen geschaffen und gesetzlich klar geregelt werden.Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass die Lebensqualität für jedes Lebewesen stimmt und gepflegt wird. Es kann nur dann eine befriedigende Lösung erreicht werden, wenn die verschiedenen Glaubensrichtungen, die Medizin und der Gesetzgeber in die selbe Richtung schauen: was ist das Richtige für einen Menschen, der sein Leben selbstbestimmend beenden will ! Wie, wann, wo, alleine oder in Begleitung, riskant oder sicher.

  3. Peter Scherrer sagt:

    Wenn ich den Artikel von Dr. Meyer lese ist mir nicht ganz klar, was er damit bezwecken möchte. Aktive Sterbehilfe ist und wird kein Thema in der Schweiz sein. Wieso reitet er dann so darauf herum und kommt innerhalb seines Artikels immer wieder auf diese absolut in keiner Weise relevante Art der Sterbehilfe? Will er bei den Lesern eine Unsicherheit provozieren in der Art „man muss nur etwas immer wiederholen, dann denken die Leute plötzlich, dass das Eine mit dem Anderen etwas zu tun hat“? Hat es aber nicht.
    In der Schweiz geht es nur um etwaige Regelungen in der begleiteten Freitodhilfe. Etwaig deshalb, weil es eigentlich unmöglich ist, hier eine Regelung zu finden, die den freien Willen des Menschen zulässt. Wenn ich in meinem Leben nach reiflichen Ueberlegungen eventuell zur Auffassung komme, dass es jetzt genug sei (genug gelitten, genug gelebt, genug müde, ..…), dann möchte ich – in einem behüteten, achtsamen Rahmen – von mir wohlgesinnten Menschen Abschied nehmen und friedlich sterben. Die ganzen „Aber …..“ interessieren mich nicht. Mich interessiert nicht was Aerzte, Politiker, Ethiker und Kirchenleute davon halten. Diese sollen ja auch sterben dürfen, wie es ihrer Ueberzeugung entspricht.
    Doch um die Möglichkeit zu haben, zu sterben wie es mir vorschwebt, brauche ich eine Sterbehilfeorganisation, weil ich sonst nicht an das dafür nötige Sterbemittel komme und auch keine geschulte Person den Freitod begleitet. Die Alternative dazu ist – wenn ich körperlich noch dazu in der Lage bin – ein Freitod mit blutigem Ausgang und traumatisierten, unschuldigen Menschen. Eine solche Lösung kann niemand ernsthaft befürworten.
    Darum bin ich im Kern für eine Weiterführung der bisherigen Regelung, die sich in den letzten Jahrzehnten sehr bewährt hat.

    • Wenn jedem in der Schweiz, der an der Diskussion über Suizidbeihilfe teilnimmt, die Unterschiede bei den Begriffen und bei den wirklichen Vorgängen so klar wären, wie Herr Peter Scherrer meint, dann wäre mein Artikel zu Aktiver Sterbehilfe und Suizidbeihilfe allerdings unnötig. So ist es aber leider nicht. Vier Beiträge im terzBlog haben direkt das Einschläfern von Haustieren mit dem begleiteten Suizid verglichen. Darauf musste ich meines Erachtens eingehen und die Unterschiede herausstellen. In der Neuen Zürcher Zeitung hatte kurz zuvor Joel Bisang die Verhältnisse in den Niederlanden als Vorbild für die Schweiz dargestellt. Dort ist aktive Sterbehilfe möglich. Und nicht zuletzt hat der “Bote der Urschweiz” am 2. Dezember 2009 unter der Überschrift “Mehrheit für aktive Sterbehilfe” gemeldet, dass 68 Prozent der Schwyzerinnen und Schwyzer die aktive Sterbehilfe befürworteten. Den Redaktoren dort waren die Unterschiede zwischen Suizidbeihilfe und aktiver Sterbehilfe offensichtlich nicht so klar wie Herrn Scherrer. Der Blog der terzStiftung ist offen für Leser und Kommentatoren mit unterschiedlichem Kenntnisstand. Darum fühlen wir vom Team uns dafür zuständig, manchmal Klärungen beizusteuern.

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