Vor wenigen Wochen sorgte die polemisch aufgezogene Falschmeldung in der Sonntag MZ Gesamtausgabe für verständliche Aufregung: Alle über 70-Jährigen sollten den Führerausweis nur noch auf zwei Jahre beschränkt erhalten. Seit 34 Jahren muss sich in der Schweiz jede/r nach dem 70. Geburtstag erstmals und dann alle zwei Jahre einer ärztlichen Kontrolluntersuchung unterziehen. Dabei wird untersucht, ob die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt sind, sodass die Fahreignung dieser älteren Person noch gegeben ist.
Wer aus medizinischen Gründen, wegen körperlicher oder kognitiver Einschränkungen nicht in der Lage ist, ein Auto sicher zu beherrschen, der darf nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Zu dieser Position steht die terzStiftung unverändert. Aber das hat nichts mit einer willkürlichen Alterslimite zu tun.
Wenn wir uns die demographischen Daten ansehen und gezielt das Alter in den Blick nehmen, dann fällt auf: 1976 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes bei Geburt 71,7 Jahre. Heute beträgt sie knapp 80 Jahre. Für Frauen sind die Vergleichszahlen 78,1 und 84,4 Jahre. Warum ist die erste Überprüfung der Mindestanforderungen für die Fahrtauglichkeit nicht mit der zunehmenden Lebenserwartung um 6 oder 8 Jahre nach oben verschoben worden? Wir leben heute nicht nur länger, wir sind auch länger körperlich und geistig gesund als je zuvor. Da macht es keinen Sinn, von einer Krankheitsvermutung auszugehen. Wenige Prozent der 70- bis 80-Jährigen sind chronisch krank oder leiden unter kognitiven Einschränkungen wie etwa Demenz. Warum ist die „Verkehrszulassungsverordnung” an diese unbestreitbaren Sachverhalte nicht angepasst worden?
Länger gesund als je zuvor
Die Altersgruppe der 70- bis 74-jährigen Lenker hat zwischen 1992 und 2004 pro Jahr 26 tödliche Verkehrsunfälle verursacht, die Altersgruppe der 20- bis 24-jährigen Lenker 138. Diese Zahlen decken einen längeren Zeitraum ab und betrachten vergleichbar grosse Gruppen. Die in der Sonntagszeitung veröffentlichte Zahl von 72 tödlichen Unfällen im Jahr 2008 durch über 70-jährige Automobilisten ist schlicht falsch. In dieser Zahl wurden Fussgänger und Lenker über 70 addiert, was ein völlig falsches Bild ergab. Jeder Verkehrstote ist eine persönliche Tragödie. Die „Hetzkampagne“ in den Medien gegen Seniorenlenker ist jedoch skandalös und diskriminierend.
Forderungen der terzStiftung
- Wir sind gegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung, jedoch für generationenverträgliche Lösungen.
- Wir fordern eine Anpassung nach oben der bestehenden Alterslimite. Gestiegene Lebenserwartung, verbesserter Gesundheitszustand der Bevölkerung und die durch Sensorentechnik erhöhte aktive Sicherheit moderner Autos müssen berücksichtigt werden.
- Die terzStiftung verlangt möglichst einheitliche, faire medizinische Untersuchungen – in allen Kantonen gleichermassen.
- Die umliegenden Länder kennen diese Auflagen nicht. Dadurch kommt es im internationalen Verkehr zur Ungleichbehandlung.
- Die Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustands muss auch weiterhin durch den Hausarzt möglich sein. Das Argument des Gefälligkeitszeugnisses ist nicht haltbar. Damit wird den Hausärzten unterstellt, dass sie Falschaussagen machen.
- Die terzStiftung appelliert, dass mehr über Anreize als über Auflagen und Bestrafung nachgedacht wird.
Die terzStiftung ist Interessensvertreterin der Menschen in der zweiten Lebenshälfte. Mit Ihrem Beitritt stärken Sie die terzGemeinschaft. Werden Sie Mitglied, es kommt auf jede Stimme an. Anmeldung im Internet oder telefonisch unter Tel.: 0800 123 333.
Dr. Thomas Meyer, Leiter Wissenschaft
Mögen Sie von Herabsetzungen und Diskriminierungen verschont bleiben – wobei es sich übrigens um Straftatbestände handelt, die in der Bundesverfassung explizit aufgeführt sind. Es gibt ganz offensichtliche Formen der Diskriminierung, die auch klar einklagbar sind. Anders ist es jedoch bei den subtilen, fein «verpackten» Diskriminierungen. Infrastrukturen, die für Behinderte nicht zugänglich sind. Vortragsräume ohne technische Einrichtung für Hörbehinderte. Arztpraxen im ersten Stock – ohne Lift. Produkte, bei denen die Ingenieure und Techniker den Kunden die volle Bedienungskomplexität zumuten und sie damit oft an die Grenze der Inkompetenz führen. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Komplexität hinter einer einfachen und bedienerfreundlichen Armatur verborgen bleibt.
Älter werden darf nicht bedeuten, durch Alterslimiten diskriminiert zu werden. Das steht für die terzStiftung unumstösslich fest. In vielen Fällen haben wir uns an Alterslimiten so sehr gewöhnt, dass uns die Frage gar nicht mehr in den Sinn kommt: Ginge es nicht auch ohne Begrenzung? Im Kanton Zürich hat es in den vergangenen Jahren nie eine Altersbeschränkung für politische Ämter oder für Posten in politischen Gemeinden gegeben – so wenig wie eine Amtszeitbegrenzung: Die höchst lakonische Begründung lautet, dass nur diejenigen, die vom Stimmrecht ausgeschlossen seien, auch von der Wahrnehmung politischer Ämter ausgeschlossen seien. Wer wählen darf, heisst das im Umkehrschluss, darf sich auch wählen lassen. Nur das Wahlvolk entscheidet, ob jemand erstmals oder zum wiederholten Mal in ein Amt gewählt wird. In Zürich verlässt man sich also – richtiger Weise – nach wie vor auf die Sicherheit des Souveräns, darauf, dass die Kandidaten und die Wähler richtig beschliessen werden, wer wie lange welches Amt ausfüllen kann.
Die Skepsis überwiegt gegenüber dem Entwurf des Bundesgesetzes zur Regelung der Suizidbeihilfe. Kantonale Regierungen (Bern, Schaffhausen), die Suizidbeihilfe-Organisationen Exit und Dignitas, Ärzteverbände wie die SAMW und Kirchen sehen in der geplanten Neuregelung keinen echten Fortschritt. In diesem Sinn beteiligen sie sich am gegenwärtigen Vernehmlassungs-Verfahren. Auch in unserem Blog findet die Forderung kaum Zustimmung, es müsse eine von zwei Ärzten bestätigte Prognose einer unmittelbar zum Tod führenden Krankheit vorliegen. Dadurch sehen viele Kommentatoren im terzBlog das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismässig eingeschränkt. (TM)
Mehrere Teilnehmer am terzBlog haben das Beispiel vom Hund aufgegriffen: Den kann man doch schliesslich einschläfern lassen, wenn er sich nur noch quält, wenn der Tierarzt keine Chance auf Heilung mehr sieht, wenn er nicht zu retten ist. Wir machen einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen Menschen und Haustieren. Das eine sind Personen, die sich potenziell ihres Lebens und ihres Sterbens völlig bewusst sind – und das andere Lebewesen, die einfach nur leiden, ohne begreifen zu können, was mit ihnen geschieht. Für solche Tiere stellvertretend zu handeln ist Aufgabe der betreuenden Person, des Frauchens oder Herrchens.
Die unerwartet starke und leidenschaftliche Beteiligung vieler Leser an unserem Blog zum begleiteten Suizid hat uns veranlasst, vorzeitig nochmals Stellung zu beziehen.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat zwei Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe in die Vernehmlassung gegeben. Vielen Kommentatoren erscheint die Reglementierung zu weitgehend. Damit setzt sich Dr. Thomas Meyer, Wissenschaftlicher Leiter der terzStiftung, im folgenden Beitrag auseinander.
Es kommt immer noch vor, dass jemand beschliesst – trotz bestmöglicher medizinischer Versorgung und Palliative-Care, im vollen Bewusstsein der Konsequenzen nach reiflicher Überlegung: So kann es nicht weiter gehen, lieber sterbe ich jetzt, als dass ich Krankheit, Schmerz und Schwäche noch länger ertrage. Und das bei liebevoller Begleitung und Pflege, trotz hingebungsvoller Liebesbeweise von Angehörigen oder Freunden. Um lang andauernde Qualen einmal beenden zu können, falls sie in der Zukunft auftreten sollten, werden zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer vorsorglich Mitglieder einer der Suizidbeihilfe-Organisationen. Die meisten Bürger dieses Landes halten sie für erforderlich. Sie befürchten, sonst einer Apparate-Medizin ausgeliefert zu sein, die sie am Leben erhält, auch wenn dieses Leben aus ihrer Sicht nur noch ein Vegetieren ist.






