
Blick auf den Ständeratssaal. Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern
Die ständerätliche Kommission für Verkehr hat die Vorlage via sicura fertig beraten. Sie hat die Anliegen der Petition der terzStiftung in erfreulicher Weise aufgegriffen. Es folgt eine Aufstellung mit unseren Hauptforderungen und den zugehörigen Anträgen der ständerätlichen Kommission (kursiv):
Wir hatten den Verzicht auf die Einführung des befristet gültigen Führerausweises nach dem 50. Lebensjahr gefordert.
Nach den Anträgen der Kommission soll der Führerausweis unbefristet sein. Einzig für berufsmässige Motorfahrzeugführer ist eine Befristung vorgesehen (Art. 15c).
Wir hatten gefordert, nach dem 70. Lebensjahr ein gesamtschweizerisch einheitliches Fahreignungsverfahren mit einheitlichen Standards einzuführen.
Das Verfahren soll mit Via sicura noch einheitlicher werden, indem der Bundesrat Anforderungen an Personen, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen, das Untersuchungsverfahren sowie die Qualitätssicherung festlegen kann (Art. 25 Abs. 3 Bst. e und f).
Terz wendet sich gegen die tendenzielle Ausschliessung der Hausärzte von der medizinischen Untersuchung auf Fahrtauglichkeit und ihre Ersetzung durch Amtsärzte: Hausärzte sollen, sofern sie die besonderen Untersuchungsanforderungen erfüllen, die zu definieren sind, Gesundheitschecks durchführen können.
Via sicura schliesst die Hausärzte nicht aus. Sie werden sich aber ggf. aus- und weiterbilden müssen.
In medizinisch unklaren Situationen muss der Arzt eine Testfahrt mit einem Fahrexperten ergänzend anordnen können.
Dieses Anliegen wurde so nicht aufgenommen, denn bereits nach geltendem Recht obliegt es der Zulassungsbehörde, im Zweifelsfall eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt mit einem Verkehrsexperten anzuordnen.
Beginn der Fahreignungschecks vom 70. auf 75. Jahr verlegen. Oder der Zeitpunkt wird bei 70 Jahren belassen, jedoch bis und mit 79. Altersjahr in Intervallen von je drei Jahren – statt der heutigen zwei – ausgedehnt. Danach wird das Intervall auf 2 Jahre reduziert.
Dieses Anliegen wurde nicht aufgenommen.
Wir freuen uns sehr, dass mehrere wesentliche Forderungen von terz erfüllt werden sollen. Darin sehen wir einen schönen Erfolg für den gemeinsamen Einsatz mit Hunderten Mitgliedern unserer Gönnergemeinschaft. terz bedauert, dass gerade das Argument der längeren Lebensdauer bei besserer Gesundheit, das zu einer Verlegung der Untersuchungsintervalle führen sollte, nicht aufgegriffen wurde. Wir werden sehr genau beobachten, wie die Vereinheitlichung der Regelungen und die Einbeziehung der Hausärzte im Alltag ablaufen werden. Davon hängt unseres Erachtens viel ab, was mit der Gleichbehandlung der reiferen Generationen zusammenhängt.
Hier finden Sie das Schreiben der Parlamentsdienste im Originaltext.
Im Bundeshaus hat die Beratung der zuständigen Kommission über die Empfehlung des Bundesrates begonnen, Führerausweise nach dem 50. Geburtstag zu befristen und die medizinischen Fahreignungsprüfungen tendenziell den Hausärzten zu entziehen. Fristgerecht hat die terzStiftung ihre Petition bei National- und Ständerat eingereicht, um ihrem Protest gegen die diskriminierenden Bestimmungen Nachdruck zu verleihen.
Führerausweise sollen in Zukunft nach dem Willen des Bundesrats nur noch bis zum 50. Altersjahr gültig sein. Dieser Ansatz ist in den Augen der terzStiftung falsch und diskriminierend gegenüber allen Menschen ab 50 Jahren. Das Amt für Strassen (ASTRA) sollte mit dem Handlungsprogramm „Via sicura“ die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten um ein Viertel senken. Der Bundesrat hat vor kurzem das Programm an die Eidgenössischen Räte zur Umsetzung weitergereicht. Das Handlungsprogramm enthält jedoch eine Reihe von Gesetzesvorschlägen, die ältere Lenker/-innen von Motorfahrzeugen gegenüber jüngeren massiv benachteiligen: Mit 50 sollen alle, die weiterhin Auto fahren wollen, nur noch auf 10 Jahre befristete Führerausweise erhalten, sofern sie einen Sehtest bestehen. Die Fahrfähigkeitsbeurteilungen alle 2 Jahre nach dem 70. Geburtstag werden festgeschrieben. Die gewählten Zeitpunkte sind völlig willkürlich und deshalb diskriminierend. In ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter für die dritte Generation will die terzStiftung die Pläne des ASTRA nicht ohne Widerspruch hinnehmen. Darum wendet sie sich mit 
Vor wenigen Wochen sorgte die polemisch aufgezogene Falschmeldung in der Sonntag MZ Gesamtausgabe für verständliche Aufregung: Alle über 70-Jährigen sollten den Führerausweis nur noch auf zwei Jahre beschränkt erhalten. Seit 34 Jahren muss sich in der Schweiz jede/r nach dem 70. Geburtstag erstmals und dann alle zwei Jahre einer ärztlichen Kontrolluntersuchung unterziehen. Dabei wird untersucht, ob die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt sind, sodass die Fahreignung dieser älteren Person noch gegeben ist.
Mögen Sie von Herabsetzungen und Diskriminierungen verschont bleiben – wobei es sich übrigens um Straftatbestände handelt, die in der Bundesverfassung explizit aufgeführt sind. Es gibt ganz offensichtliche Formen der Diskriminierung, die auch klar einklagbar sind. Anders ist es jedoch bei den subtilen, fein «verpackten» Diskriminierungen. Infrastrukturen, die für Behinderte nicht zugänglich sind. Vortragsräume ohne technische Einrichtung für Hörbehinderte. Arztpraxen im ersten Stock – ohne Lift. Produkte, bei denen die Ingenieure und Techniker den Kunden die volle Bedienungskomplexität zumuten und sie damit oft an die Grenze der Inkompetenz führen. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Komplexität hinter einer einfachen und bedienerfreundlichen Armatur verborgen bleibt.
Älter werden darf nicht bedeuten, durch Alterslimiten diskriminiert zu werden. Das steht für die terzStiftung unumstösslich fest. In vielen Fällen haben wir uns an Alterslimiten so sehr gewöhnt, dass uns die Frage gar nicht mehr in den Sinn kommt: Ginge es nicht auch ohne Begrenzung? Im Kanton Zürich hat es in den vergangenen Jahren nie eine Altersbeschränkung für politische Ämter oder für Posten in politischen Gemeinden gegeben – so wenig wie eine Amtszeitbegrenzung: Die höchst lakonische Begründung lautet, dass nur diejenigen, die vom Stimmrecht ausgeschlossen seien, auch von der Wahrnehmung politischer Ämter ausgeschlossen seien. Wer wählen darf, heisst das im Umkehrschluss, darf sich auch wählen lassen. Nur das Wahlvolk entscheidet, ob jemand erstmals oder zum wiederholten Mal in ein Amt gewählt wird. In Zürich verlässt man sich also – richtiger Weise – nach wie vor auf die Sicherheit des Souveräns, darauf, dass die Kandidaten und die Wähler richtig beschliessen werden, wer wie lange welches Amt ausfüllen kann.
Die Skepsis überwiegt gegenüber dem Entwurf des Bundesgesetzes zur Regelung der Suizidbeihilfe. Kantonale Regierungen (Bern, Schaffhausen), die Suizidbeihilfe-Organisationen Exit und Dignitas, Ärzteverbände wie die SAMW und Kirchen sehen in der geplanten Neuregelung keinen echten Fortschritt. In diesem Sinn beteiligen sie sich am gegenwärtigen Vernehmlassungs-Verfahren. Auch in unserem Blog findet die Forderung kaum Zustimmung, es müsse eine von zwei Ärzten bestätigte Prognose einer unmittelbar zum Tod führenden Krankheit vorliegen. Dadurch sehen viele Kommentatoren im terzBlog das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismässig eingeschränkt. (TM)
Mehrere Teilnehmer am terzBlog haben das Beispiel vom Hund aufgegriffen: Den kann man doch schliesslich einschläfern lassen, wenn er sich nur noch quält, wenn der Tierarzt keine Chance auf Heilung mehr sieht, wenn er nicht zu retten ist. Wir machen einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen Menschen und Haustieren. Das eine sind Personen, die sich potenziell ihres Lebens und ihres Sterbens völlig bewusst sind – und das andere Lebewesen, die einfach nur leiden, ohne begreifen zu können, was mit ihnen geschieht. Für solche Tiere stellvertretend zu handeln ist Aufgabe der betreuenden Person, des Frauchens oder Herrchens.
Die unerwartet starke und leidenschaftliche Beteiligung vieler Leser an unserem Blog zum begleiteten Suizid hat uns veranlasst, vorzeitig nochmals Stellung zu beziehen.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat zwei Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe in die Vernehmlassung gegeben. Vielen Kommentatoren erscheint die Reglementierung zu weitgehend. Damit setzt sich Dr. Thomas Meyer, Wissenschaftlicher Leiter der terzStiftung, im folgenden Beitrag auseinander.




